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  #11  
Alt 10.06.2011, 16:37
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Zitat:
Zitat von chico Beitrag anzeigen
also, wenn ihr jetzt verheiratet seid, dann muss der Ex keinen Unterhalt mehr leisten. ... Deine Frau kassiert nicht wirklich noch Unterhalt von ihrem Ex-Mann, obwohl sie mit Dir verheiratet ist, oder?

Wenn dem so ist, sollte sie schnellstens reinen Tisch machen. Das könnte als Betrug (vergl. § 263 StGB) ausgelegt werden.
Dem kann ich nur zustimmen.

Falls die Unterhaltsvereinbarung für den Fall der erneuten Heirat keine ausdrückliche Regelung enthält, dann ist mit der Hochzeit nicht nur die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ex weggefallen, sondern auch die Grundlage für die Vereinbarung. Es ist schließlich absolut unüblich, dass jemand freiwillig weiter Unterhalt zahlen will, obwohl seine Verflossene längst wieder verheiratet ist. Oder kann deine Frau beweisen, dass ihr Ex sich trotzdem hierzu verpflichten wollte? Wohl kaum.

Früher oder später erfährt der EX sowieso von der Heirat. Dann kann er den Unterhalt zurückverlangen und die Vereinbarung für die Zeit nach der Hochzeit ggf. gerichtlich abändern lassen. Sollte der Ex auch noch nachtragend sein, würde ich mich dann eine Anzeige auch nicht sonderlich überraschen.

Reinen Tisch machen ist hier die sauberste und fairste Lösung.

Gruß Frodo
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  #12  
Alt 10.06.2011, 19:01
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Dem kann ich nur zustimmen.

Falls die Unterhaltsvereinbarung für den Fall der erneuten Heirat keine ausdrückliche Regelung enthält, dann ist mit der Hochzeit nicht nur die gesetzliche Unterhaltspflicht des Ex weggefallen, sondern auch die Grundlage für die Vereinbarung. Es ist schließlich absolut unüblich, dass jemand freiwillig weiter Unterhalt zahlen will, obwohl seine Verflossene längst wieder verheiratet ist. Oder kann deine Frau beweisen, dass ihr Ex sich trotzdem hierzu verpflichten wollte? Wohl kaum.

Früher oder später erfährt der EX sowieso von der Heirat. Dann kann er den Unterhalt zurückverlangen und die Vereinbarung für die Zeit nach der Hochzeit ggf. gerichtlich abändern lassen. Sollte der Ex auch noch nachtragend sein, würde ich mich dann eine Anzeige auch nicht sonderlich überraschen.

Reinen Tisch machen ist hier die sauberste und fairste Lösung.

Gruß Frodo
Also ich kann alle beruhigen, die hier schlechte Absicht unterstellen

Die Vereinbarung zwischen den Beiden wurde ohne Anwalt gemacht, daher wohl die etwas unübliche Geschichte, dass eine Neuheirat nicht ausgeschlossen wurde bei der Zahlungsverpflichtung.
Ich kann jetzt nur um die Motive von damals vermuten, dass er sie übervorteilen wollte. Immerhin wäre sonst eine Eigentumswohnung, Aktienbesitz und was weiß ich sonst noch in die Scheidungsmasse mit hinein geflossen. So zahlt er für einen überschaubaren Zeitraum ein kleines Taschengeld und ist sonst fein raus (Sie hat während der Trennungszeit bei einer Freundin gewohnt, da hat er keinen Pfennig gezahlt).
Bei so einem (für sie) schlechten Vertrag wundert es mich eigentlich auch, dass er nicht an einen Wiederverheiratungs-Passus gedacht hat.

Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Oder kann deine Frau beweisen, dass ihr Ex sich trotzdem hierzu verpflichten wollte? Wohl kaum.
Nachdem es in der Vereinbarung nicht steht. sollte es wohl gelten.
Ich gehe doch stark davon aus, dass so etwas wie "die Zahlungspflicht erlischt bei Heirat" oder ähnliches stehen müsste, um die Zahlung schon vor der vereinbarten Ablauffrist einzustellen
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  #13  
Alt 10.06.2011, 20:17
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Zitat:
Zitat von magic_pit Beitrag anzeigen
Also ich kann alle beruhigen, die hier schlechte Absicht unterstellen
So etwas liegt mir fern. Die Heirat zu verheimlichen, das sehe ich allerdings als höchst problematisch an und das sollte sehr gut überlegt sein.

Wenn ein mögliches Ereignis (hier: die erneute Heirat) eintritt aber nicht geregelt ist, weil man diese Möglichkeit einfach nicht bedacht hat, dann wird der Vertrag ergänzend ausgelegt. Das ist bei allen Verträgen so. Dabei fragt man sich, was beide Parteien für diesen Fall höchstwahrscheinlich übereinstimmend vereinbart hätten. Also: hat der Ex damals wirlich gewollt, evtl. auch über das Ende seiner gesetzlichen Verpflichtung hinaus Unterhalt zu zahlen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter diese Frage ohne einen eindeutigen Beweis mit "ja" beantworten wird. Folglich gibt es keine übereinstimmende Willenserklärung und damit für die Zeit ab Heirat keine Unterhaltsvereinbarung - eben weil es hierzu keinen Passus gibt.

Wenn ich der "Ex" wäre und erfahren würde, dass ich viel zu lange gelöhnt habe, weil man mir die Heirat verschwiegen hat, dann wäre ich jedenfalls richtig sauer. Du kennst den Ex. Wie wird der sich vorkommen und was wird er dann unternehmen? Wollt ihr das wirklich riskieren?

Gruß Frodo

Geändert von Frodo (10.06.2011 um 20:19 Uhr)
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  #14  
Alt 10.06.2011, 22:47
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Hallo Frodo,

nur zur Sicherheit noch einmal erwähnt, nicht dass das in einen falschen Hals gerät:
Wir haben aus finanziellen Gründen keinerlei Verheimlichung gemacht. Den Unterhalt bei der Steuer angegeben und auch alles behördlich erledigt.
Ich war ja bisher der Meinung, dass das Finanzamt schon alle Daten bekommen hat (innerbehördlich), daher war ich ja auch so überrascht dass das nicht der Fall ist.
Die Verheimlichung ist rein auf - nennen wir es mal gesundheitlicher Selbstschutz - gemünzt.

Für deine Anmerkung, was die Vertragsseite betrifft, da kann ich nur aus meinem Rechtsempfinden heraus antworten, bin ja kein Jurist.
Wenn es vor einem Gericht landen würde (Familiengericht?), da picke ich jetzt mal dein hervorgehobenes Wort übereinstimmend heraus.
Wenn hier also angegangen würde, dann würde ich versuchen, den ganzen Vertrag anzufechten. Ihr ist damals ein Anwalt von ihm ausgeredet worden (dafür halt diesen Vertrag). Dann soll er klagen, der ganze Vertrag wird für unwirksam erklärt, und sie ist stolze Immobilienbesitzerin. Mir soll es recht sein.
Aber wenn und aber hin und her, ich glaube nicht, dass Verträge einfach so angefochten werden können, sofern sie nicht sittenwidrig sind.

Nachdem mir das Finanzamt mitteilte, wir müssen ihm sehr wohl den neuen Namen mitteilen (müssen eigentlich nicht, dann kann er die Zahlungen halt nicht mehr von der Steuer absetzen, und wir sie nicht mehr versteuern, hat einen gewissen Reiz gebe ich zu), wenn er die Anlage U benutzten möchte, machen wir es. Soll er es weiterhin von der Steuer absetzen, wir versteuern es und wenn die Zeit abgelaufen ist hat die liebe Seele ihre Ruhe.

abendliche Grüße
Pit
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