|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, meine Frau wurde vor ca.2 Jahren geschieden. Dort wurde mit ihrem Ex eine zeitlich befristete Unterhaltsleistung vereinbart, welche dieser über die Anlage U absetzen kann. Sie versteuert dies im Gegenzug. Seit kurzem ist sie mit mir verheiratet. Sie will dies dem Ex nicht sagen, da bei ihm wohl bei Kenntnisnahme nicht vorhersehbar ist, wie er reagiert (er schreibt ihr immer noch Emails mit Nachfragen, ob sie wieder einen Freund hat etc). Jetzt kam nämlich eine Mail von ihm, dass angeblich sein Finanzamt geschrieben hätte, die Unterhaltsempfängerin sei hier nicht gemeldet. Er hat anscheinend ihren Ex-Namen auf dem Formular angegeben. Frage jetzt, ob das so ist. Gleicht das Finanzamt die (Namens-)Daten ab, d.h. müssen wir ihm sagen, dass sie jetzt durch Heirat einen neuen Namen trägt? Bei der Abgabe unserer Steuererklärung mussten wir nur den Unterhalt als Einnahme angeben, da wurde nicht danach verlangt, wer der Zahlende ist. Wir vermuten dahinter nur einen Trick von ihm, um ihren Status herauszufinden. Oder können wir von uns aus aktiv werden und dies bei unserem Finanzamt melden, wer der Zahlende ist? Danke im voraus |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, also, wenn ihr jetzt verheiratet seid, dann muss der Ex keinen Unterhalt mehr leisten. Folglich kann er diesen auch nicht mehr über die Anlage U angeben. Das Finanzamt wird schon abgleichen, wer Unterhaltszahler und -Empfänger ist. Deine Frau kassiert nicht wirklich noch Unterhalt von ihrem Ex-Mann, obwohl sie mit Dir verheiratet ist, oder? Wenn dem so ist, sollte sie schnellstens reinen Tisch machen. Das könnte als Betrug (vergl. § 263 StGB) ausgelegt werden. LG chico |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo, meine Frau hatte sich mit ihrem Ex friedlich getrennt. Sie haben eine Vereinbarung getroffen, dass er ihr für einen begrenzten Zeitraum Unterhalt zukommen lässt. Diese Vereinbarung wurde außergerichtlich getroffen und völlig unabhängig davon, ob sie wieder neu heiratet oder nicht. Betrug liegt hier wirklich nicht vor. Die Frage ist halt, ob das Finanzamt erkennen kann, dass sein Unterhalt jetzt eine Person erhält, die durch Neuheirat anders heißt. Er behauptet, sein Finanzamt hätte zurückgeschrieben, dass sie mit ihrem alten Namen (sein Nachname) hier nicht gemeldet wäre (die An- bzw. Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt haben wir alle gemacht). Wie schon geschrieben, hat er anscheinend noch eine Art "Besitzdenken", d.h. wir wissen nicht, wie er auf eine Neuheirat reagieren wird und wollen Ärger jeglicher Art aus dem Weg gehen. Daher vermuten wir einen Trick von ihm, um dies herauszubekommen. Andererseits klingt das auch einigermaßen plausibel, dass das Finanzamt da nachfragen könnte. Letztes Jahr war das Problem allerdings noch nicht. Also alles sehr komisch. Vielleicht können auch wir beim Finanzamt anrufen, wobei ich nicht weiß, welches Finanzamt bei ihm zuständig ist und ob die auf so etwas überhaupt reagieren. |
|
#4
| ||||
| ||||
| hallo magic pit, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie bei eurer privaten Steuererklärung auch, ist sein Wohnsitzfinanzamt zuständig. Welches das ist, lässt sich ja googlen. Würde mir diese Mühe aber eher nicht machen, sondern stattdessen eine allg. Auskunft einholen - wie in solchen Fällen steuerlich verfahren wird. Und dazu würdest du explizit sein finanzamt, nicht benötigen. |
|
#5
| |||
| |||
| Erst einmal Danke für die Antworten. Das Finanzamt prüft also nicht "quer", wenn jemand die Zahlungen angibt? Mit quer meine ich, z.B. über Einwohnermeldeamt, wo ja alles von meiner Frau dokumentiert ist über die An- und Ummelderei; oder über unsere eigene Steuererklärung, wo ja seine Zahlungen als Einnahme deklariert wurde. Der Tipp mit der allgemeinen Auskunft klingt in diesem Zusammenhang wohl am Besten. Zu der Vertragssache: Zitat:
Wieso sollte er die Zahlungen nicht mehr von der Steuer absetzen können? Er ist ja vertraglich verpflichtet, über den komplett ausgemachten Zeitraum zu zahlen, egal ob sie neu Heiratet oder nicht. Ist das für die Steuer wirklich relevant? Zitat:
Jedenfalls geistert er noch in ihrem Freundeskreis herum, fragt deren Kidner aus, schreibt komische Emails etc. Alles, was mich doch etwas vorsichtig agieren lässt. |
|
#6
| |||
| |||
| guten morgen, Zitat:
Ich zb. zahle durch Steuerklasse I eine Menge steuern. Jetzt könnte ich mir ja jemanden suchen der wenig Geld hat und bei dem sich ein zusätzliches Einkommen kaum steuertechnisch auswirken würde. Ich dagegen hätte einen viel grösseren Steuervorteil, sodass wir beide davon profitieren könnten. Da spielt doch das Finanzamt nicht mit ?!? Denn: es ist ein Privatvertrag zwischen zwei Leuten bei denen keine Verbindung zu irgendeiner Abhängigkeit oder Bedürftigkeit besteht. Also ist es doch die gleiche Situation wie bei deiner Frau und ihrem Ex ebenso. Es besteht keine Verbindung mehr. Die Gegebenheiten haben sich geändert. Vielleicht ist das ein Punkt, den du ebenfalls mal beim Finanzamt ansprechen solltest. Ich kenne so einen Fall leider nicht und kann daher auch nur aus dem Bauch heraus argumentieren. P.S.: Vielleicht ist aber auch alles ganz einfach zu regeln und ihr müsst nur die Heirat für das Finanzamt und den Ex Mann offenkundig machen. Wenn man alles versucht geheim zu halten braucht man sich ja auch eigentlich über Rückfragen nicht wundern... Geändert von Coldplay (06.06.2011 um 09:24 Uhr) |
|
#7
| |||
| |||
| Schönen Abend, es ist ein Privatvertrag, der aber vor dem Richter von seinem Anwalt vorgelegt wurde. Wurde also bei der Scheidung relevant. In wieweit diese Relevanz jetzt bei einer Neuheirat noch gewichtet wird, da bin ich auch überfragt. Ich werde da wirklich mal das Finanzamt anschreiben und nachfragen. Bei Interesse kann ich es hier dann noch posten. Im Gegensatz zu deinem Beispiel, wo beide Parteien profitieren, hat bei uns nur der Ex einen Vorteil. Ich darf jetzt nämlich durch diese Anlage U kräftig Steuern nachzahlen, habe also selbst gar nichts davon. Dem Finanzamt sollte unser Status bekannt sein. Gemeinsame Steuererklärung, Anlage-U-Einnahme angegeben, Heiratsstatus angegeben. Da wurde nichts geheim gehalten. Deshalb ja auch die Verwunderung über den (angebliche?) Einspruch seines Finanzamtes. Nur dem Ex gegenüber wollen wir nicht (nicht dass der eines Tages vor der Tür steht und wer weiß was passiert). Ich schreibe also mal meinen Finanzbeamten an, mal sehen ob der auskunftswillig ist (Wäre wirklich besser gewesen, sie hätte sich auch einen Anwalt genommen und auf ihren gesetzlich zustehenden Anteil bestanden, da hätten wir jetzt wirklich weniger Scherereien) |
|
#8
| |||
| |||
| Hallo magic_pit, ja, unbedingt. Das Ergebnis würde mich sehr interessieren. Vielleicht wärst du mit einer getrennten Veranlagung besser bedient gewesen?! Es war deine Entscheidung! ^^ |
|
#9
| |||
| |||
| Also, lt. Auskunft Finanzamt benötigt dieses tatsächlich den korrekten Namen des Unterhaltsempfängers. Wird dieser nicht gefunden (habe vergessen nachzufragen, in welchem Datenbestand die eigentlich schauen), wird tatsächlich für den Unterhaltsleistenden abgelehnt. Das Finanzamt fragt nicht nach (z.B. Einwohnermeldeamt etc.). Der Status des Empfängers ist für die Absetzbarkeit egal. Kann also wieder verheiratet sein. Sollte in der Scheidungsvereinbarung stehen, dass die Zahlungen mit Neuheirat entfallen, dann kann er natürlich die Zahlungen einstellen wenn er mag. Das heißt für mich im Umkehrschluss, wenn jemand freiwillig zahlt, ist es so lange absetzbar. Der Finanzbeamte hat mich noch darauf aufmerksam gemacht, dass die Vereinbarung zur Anlage U jedes Jahr neu bewertet wird, also dass meine Frau jährlich ihr Veto einreichen kann, dass ihr Ex es absetzen kann. Müssen mal die Vereinbarung durchlesen, ob da ein Passus drinsteht. Wenn nicht, haben wir ein gutes Druckmittel, sollte er jetzt ausfällig werden oder aggressiv reagieren. Außerdem müssten wir es nicht mehr versteuern |
|
#10
| |||
| |||
| Hallo und herzlichen Dank für die abschließende Auskunft! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |