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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 04.03.2010, 15:32
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Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 1
Böse Nettoeinkommen

Hallo,
hoffe mir kann jemand helfen,nach jahrelangem Krieg mit meinem Exmann,ist der Zugewinn abgeschlossen,zu seinen Gunsten,weil er bei Gericht falsche Angaben gemacht hat,kann ich leider nicht mehr ändern.
jetzt geht es um Kindesunterhalt für unseren 16jährigen Sohn
Mein Ex ist selbstständig und hat laut seinen Angaben ein Einkommen(incl.PKW Nutzung und Wohnwert von4552,05 Euro
davon zieht er ab
Hausschulden 975 Euro
Krankenvers. 485,71Euro
Rentenversicherungen ca 1050Euro
Unfallvers. 22 Euro
kommt dann auf einunterhaltsrechtliches Einkommen von 2022,00Euro
Er bezahlt monatl.343 Euro Unterhalt und weigert sich mehr zu bezahlen
Wer hat einen Tip für mich?
Danke
esmaje
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  #2  
Alt 04.03.2010, 18:07
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt bei Selbständigkeit

Hallo,

wenn dein Ex nicht selbständig wäre, dann würde der Unterhalt von seinem Nettogehalt berechnet werden. Bei Selbständigkeit gilt nichts anderes. Er kann von seinem Brutto Abzüge für Kranken-, Renten-, Pflege-, und Unfallversicherung machen. Auch Altschulden kann er abziehen, wenn es sich um vorheheliche Schulden handelt und er allein auf die Schulden zahlt.
Der Beitrag zur ges. Rentenvers. beträgt etwa 20 Prozent, zur ges. Krankenvers. 14 Prozent, zur Pflegevers. 2 Prozent.
So wie ich es sehe, scheint seine Berechnung nicht ganz unrichtig zu sein. Du kannst aber verlangen, dass er Nachweise über Einkommen und Höhe der Abzüge erbringt. Wie hoch die abzugsfähigen Ratenzahlung für das Haus sein dürfen, kann ich nicht beantworten. Dabei spielt auch eine Rolle, wer das Haus nun bekommt. Tilgung darf jedenfalls nicht abgezogen werden.

Gruss
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