|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, habe mich Anfang Januar nach 15 Jahren Ehe von meiner Frau getrennt. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, bin Beamter / 43 Jahre alt, und wollte jetzt wissen, ob meine Frau noch Ansprüche auf meine Pension hat wenn sie nochmals in Versuchung kommen sollte zu heiraten. |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo Franz K., Wenn ihr euch scheiden lasst, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Deine erworbenen Punkte während der Ehezeit werden zur Hälfte deiner Frau gutgeschrieben. Gehst du in Rente fehlen dir die Hälfte der Punkte aus den 15 Ehejahren. Geht deine Frau dann in Rente bekommt sie die Hälfte deiner Punkte aus den 15 Jahren als Rente plus evtl.eigenen erworbenen Punkten. Ein Wiederverheiratung ändert daran nichts. siehe auch hier: http://www.versicherung-vergleiche.d.../faqgrv008.htm Es würden dann evtl.neue Ansprüche aus der neuen Ehe entstehen.. Ob das bei einem Beamten (Pension) genauso abläuft kann ich nicht sagen. lg edy Geändert von edy (19.07.2011 um 17:20 Uhr) |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Edy, danke für die Antwort. Werde weitere Erkundigungen einziehen. lg Franz |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |