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#1
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| Habe 1987 geheiratet, die Ehe ist 2003 geschieden worden, weil meine Ex-Frau damals nicht mehr meine Homosexuellen Nebenbeziehungen tolerierte, was ich verstehe. Es war auch gut so. Ich verdiene als Zollbeamter mein Gehalt, meine Ex-Frau ist Rentnerin, aber nicht, weil sie schon so alt wäre, ihr wisst schon was ich meine. Sie ist immer noch der Meinung, dass ich weiterhin ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet bin (bekommt auch noch mtl. Unterhalt, hab nichts bisher eingestellt). Meine Frage ahnt ihr, ich bin mir da gar nicht mehr so sicher: Bin ich noch unterhaltsverpflichet, sie hat doch statt eines Gehalts in ihrem Lernberuf jetzt eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente? Kann mir da jemand näheres dazu sagen? |
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#2
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| Hallo, wenn die Ex-Frau mit der EU-Rente ihren Lebensunterhalt allein bestreiten kann, dürfte meines Erachtens keine Unterhaltspflicht deinerseits mehr gegeben sein. Das Unterhaltsrecht würde kürzlich reformiert. Nunmehr muss jeder Ehegatte grundsätzlich für sich selbst aufkommen. Erst wenn es an die Grenze zur Grundsicherung bzw. Sozialhilfe geht, könnte was anderes gelten. Gruss |
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