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  #1  
Alt 10.05.2010, 21:17
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Beiträge: 1
Standard Steuerklasse 3/5 trotz Trennung

Hallo,
ich habe ein sehr großes Problem und benötige unbedingt Eure Hilfe. Ich hoffe, einer unter Euch kann mir eine genaue Auskunft geben;

Meine Frau und ich leben seit Juni 2009 getrennt und wir beabsichtigen im November 2010 die Scheidung einzureichen. Aufgrund der guten Beziehung unter uns haben wir zum Jahresanfang keine Steuerklassenänderung durchgeführt, d.h. wir sind nach wie vor in der Steuerklassenkombination 3/5. Aktuell unterhalte ich meine Frau mit 650 Euro monatlich und wir führen nach wie vor eine freundschaftliche Beziehung (zumindest glaube/glaubte ich das).

Plötzlich fordert der RA meiner Frau monatlich 900 Euro (von Ihm berechnet aufgrund unserer Steuerklassenkombination 3/5) sowie eine Unterhaltsnachzahlung von ca. 3000 Euro seit Juni 2009 nach.

Über diese Forderung war ich sehr erschrocken, da eine Abstimmung zwischen mir und meiner Frau nicht erfolgt ist sondern dieses Verhalten ausschließlich auf Ihren RA zurückzuführen ist. Wie Ihr sicher auch alle wisst, muss ja im Jahr auf die Trennung die Steuerklasse geändert werden, was ich/wir aus verschiedenen Gründen nicht getan haben.

Aufgrund dieser plötzlichen Forderung habe ich mit meinem Steuerberater Rücksprache gehalten und dieser hat mir folgendes geraten;

1.) Sofortige Steuerklassentrennung in 1/1; Nach Aussage des Steuerberaters ist dieses sofort möglich, ich müsste dann lediglich Steuern aufgrund meiner Steuerklasse 3 von Jan. bis Mai 2010 Steuern nachzahlen und der gegn. Rechtsanwalt kann seine Unterhaltsberechnung nicht mehr mit der Steuerklassenkombination 3/5 begründen.
2.) Oder in Steuerklassenkombination 3/5 bis zur Scheidung bleiben, erst nach der Scheidung die Steuerklassen wechseln und noch eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2010 abgeben.
3.) Die dritte Möglichkeit wäre, die Scheidung ins nächste Jahr zu verschieben um noch Steuervorteile mitzunehmen.

Ich bin mir sehr unsicher, was für mich das Beste ist, die sofortige Steuerklassenänderung oder noch in der Steuerklassenkombination 3/5 zu verbleiben.

Wenn ich die Steuerklasse sofort ändere, kann Ihr RA keinen Unterhalt mehr nach seiner Unterhaltsberechung aufgrund der Steuerklassen 3/5 geltend machen und auch im nächsten Jahr müsste ich an das FA nur die Monate Jan – bis Mai 2010 nachbezahlen.

Aber andererseits;

Wenn ich noch in Steuerklasse 3/5 bleibe, bekomme ich ein deutlich höheres Gehalt und wenn meine Frau, dem Vorschlag des Steuerberaters zustimmt, braucht Sie auch die Unterhaltszahlungen von mir nicht zu versteuern. Ich denke, dass hiervon beide Seiten profitieren.

So, nun meine Frage, was ist besser für mich, was sollte ich tun????? Bitte nur antworten, wenn Ihr den geschilderten Sachverhalt beurteilen könnt. Anbei auch eine E-Mail –Adresse, damit Ihr mir auf privaten Wege Eure Meinung/Beurteilung mitteilen könnt. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Andi
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  #2  
Alt 26.05.2010, 18:43
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Steuerklassenänderung bei Trennung

Hi,

ich würde sagen, es kommt für die Änderung der Steuerklasse darauf an, ob du deiner Noch-Frau weiterhin vertrauen kannst. Die Geschichte mit dem Rechtsanwalt war ja nicht grade vertrauenswürdig. Ich würde auf Nummer Sicher gehen....
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  #3  
Alt 08.03.2011, 16:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2011
Beiträge: 1
Standard

Ich würde dir aufgrund einer gesetzlichen Änderung eh empfehlen, die Steuerklasse zu wechseln, sonst müsst ihr ggf. viel an Steuern zurückzahlen.
Hier kannst du's selber lesen...
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