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#1
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| ein neuling grüßt, und hofft auf antworten für eine für mich wichtige frage ![]() der leibliche vater hat den wunsch geäußert meine söhne ( zwillinge 12 jahre) zur adoption frei zu geben. mein jetziger ehemann und ich haben uns dem wunsch gebeugt, da auch die kinder ,die ihren vater im Vorfeld nicht oft sahen,diesen wunsch teilten. das es dem kindesvater nur um den unterhalt ging, den er dann nicht mehr zahlen musste war uns im klar. da aber die leiblichen kinder meines jetzigen ehemannes damit probleme haben, und es zu großen unstimmigkeiten innerhalb der familie kam, haben wir nun den antrag ,der schon vor 1,5 jahren beim familiengericht gestellt wurde zurück gezogen. da uns der friede innerhalb der familie wichtiger ist. jetzt zu meiner frage, in den 1,5 jahren- annehmende phase- bekamem wir kein kindesunterhalt, nun, ist der kindesvater aufgefordert ab dezember wieder zu zahlen. so wie uns bekannt ist, muss er aber auch den unterhalt den er in den 1,5 jahren nicht zahlen musste, nachzahlen . da die adoption, wie jetzt auch geschehen ist nicht vollzogen wird. ist dies gesetztlich festgelegt? |
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#2
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| Hallo yaniklas, Ich denke mal das läuft auf einen Vergleich hinaus. Der KV wurde im Glauben gelassen,das er keinen Unterhalt mehr zu zahlen hat.Es wurde nichts dagegen unternommen? Nun nach 1 1/2 Jahren soll der Unterhalt nachgezahlt werden. Wo soll der KV das Geld her nehmen? Wäre es zur Adoption gekommen hättet ihr doch freiwillig auf Unterhalt verzichtet. Den laufenden KU muss der KV natürlich wieder leisten. lg edy |
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#3
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| du denkst- das heißt du weißt nicht? habe eben mit meiner anwältin telefoniert, in der annehmenden phase , der phase in der noch nicht sicher ist, ob die adoption überhaupt zustande kommt.ist der leibliche vater verpflichtet den unterhalt, den er momentan nicht zahlen muss, beiseite zu legen, falls die adoption nicht zustande kommt. so bei uns geschehen, mein jetziger mann muss ja nun auch sofort unterhalt nachzahlen an seine leiblichen kinder, da er in der annehmenden phase 4 kinder angerechnet bekam, hat sich der unterhalt den er zahlen musste ja auch verringert. und deine überlegung wie der ex das zahlen soll, ganz einfach, neben dem normalen unterhalt, wird die nachzahlung monat für monat gepfändet, geht ganz einfach, spreche aus erfahrung. |
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#4
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| Hallo yaniklas, Zitat:
Zitat:
Wenn 2 Anwälte sich streiten---entscheidet ein Richter. lg edy |
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#5
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| Antwort gefunden, vielleicht interessiert es ja auch andere wie das gesetz dies ausführt. Das Problem ist, das erst wenn das Vormundschaftsgericht der Adoption zustimmt, rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Einwilligung die Unterhaltspflicht weg fällt. Es wird normalerweise aber auch kein Unterhalt mehr gezahlt bis zur Entscheidung des Vormundschaftsgericht. Wenn man es doch tut, wird man kaum den Unterhalt zurückbekommen können. Daher einigen sich die Beteiligen in der Regel darauf den Unterhalt bis zur Entscheidung auf ein Vertrauenskonto zu leisten und es wird dann demjenigen ausgezahlt der nach der Zustimmung des Vormundschaftsgericht Anspruch darauf hat. Lehnt das Vormundschaftsgericht die Adoption ab, muss man den Unterhalt rückwirkend nach zahlen. hatte ich doch recht |
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