|
#1
| |||
| |||
| Hallo, lebe mit meinem Partner, der in Scheidung lebt, zusammen. Trennungsjahr ist seit dem 16.01.12 rum, Scheidungsantrag wurde gestellt. Wann muss die Noch-Ehefrau (war in der Ehezeit ca. 5 Jahre arbeiten, dann zuhause, Kinder, 1 Kind 20, in Ausbildung, 2 Kind 19, Ausbildung abgeschlossen nun Abiturnachholung, 3 Kind 15 Jahre, Schule) arbeiten gehen? Sie bekommt alles (wirklich alles!) bezahlt, warum kann sie trotzdem Trennungsunterhalt auch rückwirkend einklagen (lt. Anwalt)? Und wie lange, bis zur Scheidung? Noch-Ehefrau will sich nicht scheiden lassen - wann ist die Scheidung dann rechtlich möglich? Berechnung der Zeit? Und was kommt danach? Wer kann mir diese Fragen beantworten? Mir entsteht der Eindruck, dass eine 2te Ehe-Frau hier sehr schlechte Karten hat, denn die Noch-Ehefrau hat schon mitgeteilt, dass sie niemehr arbeiten will und er für sie zahlen muss! Grimmbach |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, das kann man so allgemein nicht sagen. Eine Scheidung kann sich schon Jahre hinziehen. Hängt aber auch vom Richter ab. Das ist das eine. Das andere ist, dass wir hier eine Ehe von langer Dauer haben, dass das Konzept ja letztlich war, dass einer zu Hause im Innendienst arbeitet, einer draußen. Ob und wann ihr eine eigene Berufstätigkeit zumutbar ist, und ob sie überhaupt einen Job bekommt, das kann ich hier nicht abschätzen. Rückwirkend kann sie Unterhalt verlangen, wenn der Mann in Verzug gesetzt worden ist. Dann muß eben gerechnet werden und verrechnet, was da schon geflossen ist. Tja, es ist nun mal so, dass wir bei unseren Partnern immer die Vergangenheit mit heiraten, also eigentlich alles ab Geburt. Wenn dann ein Lebenskonzept gescheitert ist, natürlich auch dieses. Das (mit den schlechten Karten) betrifft aber nicht nur die zweite Ehefrau, sondern auch den zweiten Ehemann. Herzlichst TK |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo, kann man jetzt leider wirklich nicht pauschal sagen. Zum einen exisiteren ja seit neuestem Gesetze, welche auch nicht arbeitende Ehefrauen vermehrt in die Pflicht nehmen für den eigenen Unterhalt selbst zu sorgen, sofern keine Erwerbesunfähigkeit vorliegt und keine kinder unter 3 Jahren existieren. Zum anderen ist aber dennoch jeder Fall anders gelagert. Einbeziehen muss man die länge der Ehe, das Alter der Ehepartner, die Erwerbsmöglichkeiten der Ehefrau, damaliger Karriereausfall, das Einkommen des Partners, etc.! Was das alles ist, müsste man mal explizit aufführen. Einfach pauschal alles bezahlen ist bestimmt zu viel des Guten. Naja, das kommt doch darauf an was du mit ihm vorhast. Bei drei Kindern und gesetztem Alter, möchte er doch bestimmt nicht noch eine weitere Familie planen, oder? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |