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#1
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| Hallo liebe Forumsteilnehmer Ich bin 35 Jahre alt und überlege mich nach 9 Jahren von meiner Frau scheiden zu lassen. Wir haben zwei Kinder (1 Jahr / 6,5 Jahre). Jetzt bin ich hier so auf der Suche, was auf mich zu kommt. Vielleicht kann mir ja der eine oder andere helfen. Wir haben zur Zeit noch ein Haus ( noch nicht abgezahlt ), wo es wahrscheinlich eh das beste wäre es zu verkaufen und die Restschuld zu tilgen. Ich verdiene ca 3000 Euro netto und meine Frau bekommt 250 Euro Elterngeld. Für die Kinder kommen nochmal 368 Euro Kindergeld dazu. Wir haben ein Darlehen für unser Auto 170 Euro und eines bei der Bank 100 Euro im Monat. Das Darlehen vom Haus habe ich erstmal nicht berücksichtigt da es dann verkauft werden soll. Ich habe da schon etwas gerechnet. 3/7 von meinem Netto sind 1285 Euro. Minus das Elterngeld, Plus die Differenz zum Kindesunterhalt. Wären dann ca 1435 Euro Trennungsunterhalt. Kommt das hin? Wie werden die Darlehen gerechnet? Kann man die aufteilen, weil meine Frau unsere beiden Hunde nimmt und dann sowieso das Auto braucht. Gruß Bonsai Geändert von bonsai (15.04.2012 um 19:03 Uhr) |
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#2
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| Hallo bonsai, Bis zur rechtskräftigen Scheidung ist Trennungsunterhalt zu zahlen. Deine 3000€ werden bereinigt dann hast du ca.2800€ zur Berechnung des Kindesunterhaltes. Kind 1 Jahr =289€ Kind 6 Jahre =345€ 2800 minus(KU) 634€=2166€(Betrag zur Berechnung des TU.) 2166€+255€/2=1210€ für jeden.1210-255=955€ TU Du zahlst also 634 KU +955 TU. Bedenke:im darauf folgendem Jahr der Trennung (1.Jan) muss die Steuerklasse geändert werden. Dann Rechnungsvorgang wie oben. Nach der Scheidung (wenn jüngstes Kind noch nicht 3 Jahre als ist,könnte Betreuungsunterhalt anstehen). lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Hallo edy, danke für die schnelle Antwort. Was heißt bereinigt? Und was ist mit den Darlehen? Wie wird es nach einer rechtskräftigen Scheidung berechnet? Gruß Bonsai Geändert von bonsai (15.04.2012 um 20:26 Uhr) |
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#4
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| Hallo bonsai, bereinigt heißt: es können verschiedene Sachen in Abzug gebracht werden. Z.B. Kreditzinsen,bestehende Versicherungsbeiträge,Fahrtkosten zur Arbeit usw. Nach der Scheidung sollte jeder Partner sein eigenes Geld zum Lebensunterhalt verdienen.In deinem Fall gibt es aber euer 1 jähriges Kind. Die Mutter muss bis zum 3.Geburtstag keine Arbeit aufnehmen,D.h. ihr steht Betreuungsunterhalt von dir zu. Das Kindergeld bekommt die Mutter (in diesem Fall),wird also nicht in oben aufgeführte Berechnungen einbezogen. Du solltest dich mal einlesen. google mal folgende Begriffe; Scheidung Unterhalt Zugewinn lg edy
__________________ Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch. Geändert von edy (15.04.2012 um 22:21 Uhr) |
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