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  #1  
Alt 26.05.2010, 13:53
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Registriert seit: 26.05.2010
Beiträge: 1
Standard Trennungsunterhalt

Hallo liebe Forenbesucher,

ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt!
Sie möchte sich von Ihm trennen. Sie hat aber selbst kein Einkommen, daher möchte sie die Trennung innerhalb der Wohnung!

Nun die Frage:
Sie ist 58 Jahre alt und erwerbslos, trotz angestrengter Suche bekommst sie keine Arbeit!

Er ist 42 Jahre alt und erwerbstätig! Sie sind seit 13 Jahre verheiratet.
Wie berechnet sich der Unterhalt für die Ehefrau:
Sein Einkommen beläuft sich auf 1750,-€ monatlich, davon wird der Kredit getilgt, die Rate beträgt 225,-€ monatl. somit verbleiben 1525,-€ monatl. die Miete inkl. Nebenkosten und Telefon beläuft sich auf 735,-€! Er hat einen Handypartnervertrag, so dass zusammen noch 60,-€ Handykosten für beide Ehepartner bezahlt werden müssen.
Es bleiben dann noch 730,-€ für beide zum Leben übrig!

Kann die Ehefrau Hartz4 beantragen? Da der Ehemann ja nicht wie bisher für die Frau aufkommt!
Muß Sie sich an die Kosten für die Wohnung beteiligen? Wie wenn Sie kein Einkommen hat.

Sie würde am liebsten auf den Trennungsunterhalt verzichten, da es ja eine zusätzliche Belastung für Ihn wird! Aber mir wurde gesagt, das die Agentur für Arbeit (bei HARTZ4 Antrag) auf den Unterhalt bestehen kann!
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben!
Grüße Chris
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  #2  
Alt 26.05.2010, 18:50
Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Ehegattenunterhalt und Selbstbehalt

Hallo,

der Selbstbehalt für einen berufstätigen Ehepartner liegt bei ca. 1000 Euro. Darin sind allerdings die Kosten für Unterkunft schon enthalten, nicht jedoch gemeinsame Kredite. Mit anderen Worten, erst dann, wenn dem Ehemann mehr als 1000 Euro verbleiben, hat die Frau einen Unterhaltsanspruch.

Die Frau, wenn sie erwerbsfähig ist, kann Hartz IV beantragen. Ein evt. Unterhaltsanspruch wird darauf angerechnet. Das Jobcenter wird darauf bestehen, dass Unterhaltsansprüche auch geltend gemacht werden.

Auf Dauer ist die Frau aber für sich allein Unterhaltspflichtig. Sie kann ihren Ex nicht als lebenslange Einnahmequelle betrachten. Insofern ist das Unterhaltsrecht kürzlich reformiert worden.

Gruss
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Stichworte
hartz4, miete, trennungsunterhalt, unterhaltsberechnung

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