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#1
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| Wenn der Trennungsunterhalt gerichtlich erstritten werden muß, wer kommt dann für die Kosten auf? |
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#2
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| Hallo Monica Poalas, die Kosten werden meistens geteilt. Aber es gilt abzuschätzen wie viel TU gezahlt wird und wie lange es noch bis zur Scheidung dauert. Würde den Partner schon mal schriftlich per Einschreiben in Verzug setzen, denn ab dann läuft der Trennungsunterhalt und kann evtl. nachgefordert werden. Lass dich von einem RA für Familienrecht erstmal beraten( nach den Kosten fragen). Wenn du dir keinen RA leisten kannst, besteht die Möglichkeit auf VKH Verfahrenskosten Hilfe. lg edy |
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#3
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| Das kommt darauf an! ![]() Kostenteilung ist erst dann angezeigt, wenn vielleicht ein Vergleich geschlossen wird. Im Übrigen wird verfahren wie in jeden anderen Zivilprozess auch. (§ 113 Abs 1 FamFG) Hier gilt allerdings nach § 243 FamFG Besonderheiten, dass Kosten nach Billigem Ermessen zu verteilen sind, was allerdings in der Praxis zu keinen besonderen Änderungen führen: zB:
Hinweise finden Sie auch hier: Anwaltskosten auf Dextralaw
__________________ Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung. LG Justi DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen. http://www.kanzlei-familie.de |
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