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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 28.11.2010, 09:05
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Beiträge: 1
Standard Trennungsunterhalt

Wenn der Trennungsunterhalt gerichtlich erstritten werden muß, wer kommt dann für die Kosten auf?
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  #2  
Alt 29.11.2010, 14:55
edy edy ist gerade online
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Beiträge: 706
Standard

Hallo Monica Poalas,

die Kosten werden meistens geteilt.


Aber es gilt abzuschätzen wie viel TU gezahlt wird und wie lange es noch bis zur Scheidung dauert.

Würde den Partner schon mal schriftlich per Einschreiben in Verzug setzen,
denn ab dann läuft der Trennungsunterhalt und kann evtl. nachgefordert werden.
Lass dich von einem RA für Familienrecht erstmal beraten( nach den Kosten
fragen).
Wenn du dir keinen RA leisten kannst, besteht die Möglichkeit auf VKH
Verfahrenskosten Hilfe.

lg
edy
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  #3  
Alt 05.12.2010, 12:50
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Registriert seit: 11.07.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 29
Standard

Das kommt darauf an!

Kostenteilung ist erst dann angezeigt, wenn vielleicht ein Vergleich geschlossen wird.

Im Übrigen wird verfahren wie in jeden anderen Zivilprozess auch. (§ 113 Abs 1 FamFG)

Hier gilt allerdings nach § 243 FamFG Besonderheiten, dass Kosten nach Billigem Ermessen zu verteilen sind, was allerdings in der Praxis zu keinen besonderen Änderungen führen:
zB:
  1. Anteil des obsiegen und unterliegen
  2. vorgerichtliche Anmahung
  3. Beteiligter kam der Aufforderung des Gerichtes nach

Hinweise finden Sie auch hier: Anwaltskosten auf Dextralaw
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen.

http://www.kanzlei-familie.de
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kosten trennungsunterhalt

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