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#1
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| Hallo Auch ich habe hier mal eine Frage die ich so nirgends im Internet finden kann. Meine Ehe war nur eine sogenannte Kurzehe. Ehezeit bis zur Trennung waren nur 23 Monate. Nun zieht sich die Scheidung schon seid über 2 Jahren hin. Erst das Trennungsjahr, dann Einreichung der Scheidungsklage. Tja mittlerweile hat meine Frau zum dritten mal den Anwalt gewechselt und unternimmt alles, damit die Scheidung so lange wie möglich andauert. Sie bekommt von mir monatlich knapp 1000€, geht selbst nicht arbeiten und hat dieses auch nicht vor. Wie gesagt die Scheidung dauert nun schon länger an, als die eigentliche Ehezeit.Momentan geht es um den Zugewinnausgleich. Auch hier werden wieder Anträge um Anträge gestellt und alles zögert sich heraus. Wie lange muß ich den Trennungsunterhalt noch zahlen? Bin ich nach einer solch langen Zeit auch noch verpflichtet Nachehelichen Unterhalt zu zahlen oder wird die Zeit irgendwo angerechnet? Vielen Dank für Eure Hilfe und Informationen. Schönen Tag noch. Dr_Oethker |
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#2
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| Hallo Dr_Oethker, Ich nehme an du hast keinen eigenen Anwalt. Der RA deiner Frau scheint auf "Zeit zu spielen". Besteht ein Titel wegen des Unterhaltes? Zugewinnausgleich muss nicht geklärt sein um geschieden zu werden. Dieser kann von der Scheidungssache "abgetrennt" werden. Nach dieser Ehe ohne Kinder wirst du keinen Nachehelichen Unterhalt zahlen müssen. lg edy |
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#3
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| Hallo Vielen Dank für die erste schnelle Antwort. Ich habe mittlerweile einen eigenen Anwalt, aber ich wollte ihn nicht schon wieder mit Frage um Frage nerven. Der Hinweis mit der Absplittung der beiden Sachen ist gut und ich werde ihn danach fragen. Ein gemeinsames Kind haben wir, für welches ich ja ebenfalls Unterhalt zahle. Werde wohl mal warten müssen wie es jetzt weitergeht. Habe nur seid fast 8 Monatennichts mehr vom Gericht gehört, obwohl mein Anwalt dort schon zweimal wegen einem Termin angefragt hat, da ja alle Unterlagen soweit vorliegen würden. Scheint einfach ne endlose Geschichte zu werden. Gut für sie, leider schlecht für mich. Also vielen Dank nochmal Dr.Oethker |
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| nachehelicher unterhalt, trennungsunterhalt, unterhalt, unterhaltsanspruch, unterhaltspflicht |
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