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| Hallo, meine Frau und ich haben uns im August 2010 getrennt und für das Jahr 2010 eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Ich habe Ihr vom Sep. 2010 bis Sep. 2011 Trennungsunterhalt gezahlt und seit Okt. 2011 nachehelichen Unterhalt. Ich weiß, dass ich den nachehelichen Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Was ist aber mit dem Unterhalt von Januar bis September? Kann ich das genauso steuerlich geltend machen? vielen Dank für die Hilfe!!!! |
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