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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 09.12.2010, 19:24
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Standard Trennungsunterhalt und seine Berechnungsgrundlage

Hallo zusammen.

Blicke nicht mehr durch.

Habe jetzt Post vom Anwalt meiner Noch-Ehefrau bekommen.
Aus diesem geht hervor das ich mindestens 500 Euro zahlen muss bzw. soll.

Verdiene im Schnitt 1600 netto.
Bei Steuerklasse 3.
Ab Januar hab ich Klasse 1 und dann sind es nur noch 1300 netto.

Bleibt mir nur mein Selbstbehalt von 1000 Euro und geht alles andere an meine Frau, oder wird vom Rest, also 600 bzw. 300 Euro, 3/7 gerechnet ?

Oder 3/7 von meinem Gesamteinkommen?
Minus ihrem Einkommen?

Und wie ist das mit ihrem Geld von der ARGE (von da bekommt sie jetzt ihren Lebensunterhalt), bzw. dem Kindergeld für ihre Tochter (nicht mein Kind)?
Gilt das nicht als Einkommen?

Sie verdient nur ca. 200 Euro im Monat.

Wenn ich die Scheidung einreiche muss ich auch den Anwalt bezahlen?

Und wenn wir uns erst in zwei oder drei Jahren scheiden lassen, bekommt sie dann so lange Trennungsjahr-Unterhalt oder nur 12 Monate?

Wir sind nur knapp 3 Jahre verheiratet bis zur Trennung.
Muss ich also bis wann auch immer Trennungsunterhalt zahlen?


BITTE HELFT MIR.
ICH BIN VÖLLIG VERZWEIFELT.

Highlander
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  #2  
Alt 10.12.2010, 15:55
edy edy ist gerade online
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Beiträge: 706
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Hallo HIGHLANDER,

Ich nehme an, deine Nochehefrau wurde von der ARGE aufgefordert dich
auf Unterhalt zu verklagen.Oder die Arge wird sie noch auffordern.

Alles was du ihr an Unterhalt zahlst wird auf das ALG2-Geld angerechnet,

d.h. diesen Betrag bekommt sie weniger.

Kindergeld wird bei ALG2 auch angerechnet.

Die Berechnung sollte vom niedrigeren Netto (1300€) ausgehen .
Diese werden dann bereinigt.
Bestehen ehebedingte Schulden?

lg
edy
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  #3  
Alt 10.12.2010, 19:56
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Beiträge: 7
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Genau, die "ARGE" hat sie genötigt, zum Anwalt zu gehen.
Wollte sie angeblich nicht.
Wer`s glaubt.
EGAL !!!

Schulden, ein Fernseher der auf sie läuft aber von mir bezahlt wird.
Sowie Kleinigkeiten halt.

Was heisst "bereinigt"?

Was bleibt mir als Selbstbehalt?

Was ist anrechenbar?
Zahle z.B. mehrere Raten. Kredit, RV-Schulden u.ä. (240 € gesamt).
Sowie
Miete, Nebenkosten?,Strom?, KFZ-Versicherung u. Steuer.
Sachversicherungen usw.

Von was, wird mir was abgenommen, sozusagen?

Mit welchem Betrag muss ich im schlimmsten Fall rechnen?

Hätte einfach gern ne Hausnummer.

Denn wenn ich jetzt auch noch zum Anwalt muss,iss finanziell endgültig zappenduster.
Das Geld für den hab ich definitiv nicht.

Werde die Korrospondenz selbst erledigen.
Das krieg ich hin.
Muss halt nur wissen, was ich abziehen darf und auf was ich mich berufen kann.

PKH krieg ich eh nicht,weil ich "zuviel" verdiene, oder ?


Es ist eine FARCE !
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  #4  
Alt 10.12.2010, 23:31
edy edy ist gerade online
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Beiträge: 706
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Hallo HIGHLANDER,

Also die ARGE fordert Leistungsempfänger, die Anspruch auf Unterhalt haben,immer auf, diesen geltend zu machen.
Nur deiner Frau und deren RA sollte klar sein,das sie am Ende nicht mehr Geld
hat( was du mehr bezahlst,bekommt sie weniger von der ARGE).
Vielleicht besteht hier eine Möglichkeit?

Einkommen bereinigen bedeutet:vom Netto werden Fahrtkosten zur Arbeit,
evtl.Schuldentilgungen,Zahlungen in die freiwillige Altersvorsorge usw.abgezogen.
Dadurch verringert sich das unterhaltsrelevante Einkommen d.h. du hast dann
evtl. nur noch ein Nettoeinkommen von z.B. 1150€.

Der Selbstbehalt für 2011 beträgt 1050€.

Es währen dann evtl.nur 100€ Unterhalt zu leisten.

Es gibt im Netz PKH-Rechner

PKH-fix - Prozeßkostenhilfeberechnung

lg
edy
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  #5  
Alt 11.12.2010, 15:47
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Hi Highlander,

also wenn du jetzt 1300 € verdientst
werden berufsbedingte Aufwendungen abgezogen: 5 % =65,00
= 1235 EUro
dann Altersvorsorge, wenn du zusätzliche Abgeschlossen hast mit 4 % bzw. auch ehebedingte Schuldent etc.

dann wird 1/7 (oder 1/10) kommt darauf an, wo du wohnst abgezogen: also 176,42 €
=1058,58 € im schlimmsten Fall

nimmt man den Selbstbehalt von 2011 wären das 8,58 € wie gesagt, im Schlimmsten Fall

Also PKH würdest du sicher bekommen aber wohl nur mit Ratenzahlung (etwa 50 - 100 €) denk ich!

hier gibts noch weiter Infos zur PKH und Beratungshilfe/
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



DEXTRA - Ihre "Rechte Hand" in Familiensachen.

http://www.kanzlei-familie.de
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  #6  
Alt 13.12.2010, 18:08
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Beiträge: 7
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Vielen Dank.
Das hilft mir schon sehr weiter.

Hab am 15.12.10 einen Erstberatungstermin beim Anwalt und weiss jetzt schon ungefähr was mich erwartet.

DANKE !!!
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  #7  
Alt 14.12.2010, 19:19
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Beiträge: 7
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Weiss auch jemand etwas hierrüber?


Und wenn wir uns erst in zwei oder drei Jahren scheiden lassen, bekommt sie dann so lange Trennungs(jahr)-Unterhalt oder nur 12 Monate?

Wir sind nur knapp 3 Jahre verheiratet bis zur Trennung.
Muss ich also bis wann auch immer Trennungsunterhalt zahlen?

Oder kann es mir egal sein, weil sie eh nur 1 Jahr welchen bekommt?

Geändert von HIGHLANDER (14.12.2010 um 19:21 Uhr)
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