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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 31.10.2011, 22:15
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Standard Unterhalsbetrug?

Hallo , ich hab mal eine Frage zu zahlungen von Unterhalt. Folgener Fall: Ich bin seid 11 Jahren verheiratet und meine Frau hat aus erster ehe eine Tochter mitgebrach die jetzt 13 jahre ist. Die Zahlung des Unterhalts war die letzten Monate( was nicht immer so war) Pünktlich und die höhe war mit 334 € laut düsseldorfer tabelle richtig. Nun ist der leibliche Vater nochmal Vater geworden und uns wurde mitgeteilt das er die Zahlung neu berechnen lassen möchte. Unser Verdacht ist nun, das obwohl er mit der neuen Partnerin (die jetzt vier Kinder hat und von Harz4 lebt)in einer Wohnung und in einem ehe ähnlichen verhältniss lebt angeben möchte das er eine andere Wohnung hat und auch Unterhal für seine 2. Tochter zahlen muss um unterhalt an seine erste Tochter zu sparen. Möglichkeiten hat er mit der eigenen Wohnung weil er bei seinem Bruder im Haus gemeldet ist. Sicher ist aber das er bei seiner neuen Partnerin lebt weil unsere gemeinsame Tochter alle 14 tage abgeholt wird und in der gemeinsamen Wohnung ihr Wochenende verbringt. Welche Möglichkeiten haben wir da rechtlich? Danke
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  #2  
Alt 31.10.2011, 23:05
edy edy ist gerade online
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Beiträge: 706
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Hallo V-280,

Die DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus (also 2 Kinder).

D.h. wenn er leistungsfähig ist, kann er den Unterhalt nicht reduzieren.

lg
edy
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  #3  
Alt 01.11.2011, 19:04
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Danke edy,
aber was genau heißt DT?
Noch etwas anderes zum gleichen Sache.
Sollte es so sein das die beiden in der gleichen Wohnung in einem eheähnlichem verhältniss leben dürfte seine Lebensgefährtin dann noch den vollen Harz4 Betrag (für sich und die vier Kinder) beantagen oder würde sein Lohn dann mit eingerechnet werden und sie würde dementsprechend weniger leistungen bekommen ? Danke

Geändert von V-280 (01.11.2011 um 19:12 Uhr)
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  #4  
Alt 01.11.2011, 22:33
edy edy ist gerade online
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Hallo V-280,

DT = Düsseldorfer Tabelle.

Wenn Sie mit ihrem neuen Lebensgefährten und Kindern zusammen wohnt
dann sind sie eine Bedarfsgemeinschaft.

Sein Lohn würde (nach Abzug Unterhalt) in die Bedarfsberechnung einfließen

und ihr könnte der Zuschuss für Alleinerziehende gestrichen werden.

lg
edy
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