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#1
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| Hallöchen... also mein mann hat eine jährige tochter die jetzt wieder in deutschland lebt, er hat zwar das besuchsrecht , trotzdem darf er sie nicht sehen, was sich auch nicht ändern wird, da die eltern der tochter zusammen mit dem jugendamt arbeiten...unser problem ist das er seit august arbeitet und 1300€ ungefähr ausbezahlt kommt..wir haben noch ein gemeinsames kind und ich einen sohn der uch keinen unterhalt von seinem vater bekommt...wir sollen jetzt knapp 200€ jeden monat an sein erstes kind bezahlen..wie sollen wir mit dem rest noch leben können ?? muss die mutter sich nicht eigentlich ab dem 6.lebensjahr um den unterhalt beim anwalt kümmern und nicht das jugendamt ?? lg |
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#2
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| Hallo schutzheilige , Wie alt sind denn die Kinder? Es genügt wenn sie Unterhalt fordert. Auf welchem Wege (persönlicher Brief, Jugendamt oder Rechtsanwalt) ist egal . Jugendamt vertritt das Kind i.d.R. bis 18 Jahre. Text mit Groß-/Kleinschreibung liest sich besser..... lg edy |
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#3
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| Also seine Tochter ist 13 Jahre !! Mein Großer ist jetzt 4 Jahre !! Und unsere Kleine ist jetzt 1 Jahr |
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#4
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| Hallo schutzheilige , Also stehen euch ca.1300€ plus 3 x 164€ Kindergeld minus 200€Unterhalt=1592€ zu. Ihr solltet euch mal beim Jobcenter erkundigen, ob euch evtl.aufstockendes ALGII oder Wohngeld zu steht. Warum zahlt der Vater des 4 jährigen keinen Unterhalt? lg edy |
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#5
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| der vater von meinem großen hat eine ausbildung begonnen und somit zu wenig einkommen... und wir bekommen zweimal kindergeld...die kleine von uns und mein großer... |
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