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#1
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| Hallo, ist man verpflichtet, Unterhalt an seine Geschwister oder seinen Schwager oder Schwägerin zu zahlen? Danke, Meike |
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#2
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| Hi, die Unterhaltspflicht besteht nicht gegenüber Verwandten in der Seitenlinie. Es gibt somit keine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber Geschwistern. Auch besteht unter Verschwägerten keine Pflicht zum Unterhalt. Auch ist ein Stiefvater gegenüber den Stiefkindern nicht unterhaltspflichtig. Gruss Harald |
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| Stichworte |
| geschwister, schwager, unterhaltspflicht |
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