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#1
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| Hallo liebes Unterhaltsforum meine Frau und ich sind bereits über 10 Jahre geschieden. Sie war berufstätig und ich habe keinen Unterhalt gezahlt. Nun ist sie arbeitslos geworden. Muss ich damit rechnen, unterhaltspflichtig zu werden, wenn sie beispielsweise in den Hartz IV Bezug rutscht? Kann eine Unterhaltspflicht wiederaufleben, auch wenn sie nie bestanden hat? Danke für eure Antworten, Reiner |
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#2
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| Hallo Rainer, ja, grundsätzlich kann die Unterhaltspflicht auch nach Jahren noch wiederaufleben. Dann müssen aber schon gravierende Umstände hinzutreten. Allein dass nun Arbeitslosigkeit oder Hartz IV auftritt, reicht nicht. Es müssen schon Gründe gegeben sein, die einen Bezug zu Ehe herstellen. |
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| Stichworte |
| berufstätig, jahre, unterhaltspflicht, wiederaufleben |
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