Hallo,
Ansprchpartner ab Voljährigkeit ist immer das Kind. Daher die Forderung auf den Verzicht an das Kind adressieren.
Zitat:
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Ich glaub nicht das die es so einfach macht
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Das sind die Kinder oft falschgelenkt durch den Einfluss des anderen Elternteils. Ist Schade, aber leider Realität. Das Kostenrisiko einer verlohrenen Abänderungsklage trägt die KM vermutlich nicht. Das liegt dann beim Kind.
Und möchte das Kind denn wirklich mit den Kosten einer verlohrenen Klage in die Volljährigkeit starten? Das solltest Du dem Kind klar machen. Dann auch erklären, dass Du mit einer erneuten Unterhaltsberechnung einvertsanden bist, wenn Tochter wieder unterhaltsberechtigt ist.
LG chico