Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Unterhalt, Unterhaltsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.10.2011, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard Unterhalt bei FSJ

Hallo, meine Tochter hat nach der Schule 2 Jahre ein Berufskolleg in Gesundheit und Pflege gemacht. Jetzt macht sie ein freiwilliges soziales Jahr bei der Diakonie im Behindertenzenterum. Heute bekam ich von Ihrem Rechtsanwalt ein Schreiben
das ich jetzt 102,00€ Unterhalt zu zahlen hätte.
Ihre Einkünfte Betragen 300€ Taschengeld plus 100 € Verpflegungszuschuss.
Eine Unterkunft wird gestellt wenn sie nicht gestellt werden kann gibt es ein Fahrtkostenzuschuss von 50€, Kindergeld von 184,00€ kommt noch dazu.
Ich weiß nicht ob sie die Unterkunft angenommen hat.
Nun meine Fragen:
Muss ich weiterhin bezahlen obwohl sie FSJ macht?
Wird der Verpflegungszuschuss nicht an das Einkommen angerechnet?
Wie soll ich weiter verfahren?
Bitte um Rat Gruß Michael
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.10.2011, 18:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 169
Standard

Hallo Michael,

im FSJ besteht kein familienrechtlicher Anspruch auf Unterhalt. Vergleichbar mit dem früheren Wehrdienst.

Mit den Zahlungen des Trägers des FSJ ist der Bedarf des Kindes gedeckt.

Wenn kein Titel über den bisherigen Unterhalt besteht, würde ich alle Zahlungen einstellen.

Wie begründet der RA seine Forderung von 102€?

Zitat:
Wird der Verpflegungszuschuss nicht an das Einkommen angerechnet?
Alle Zahlungen des Trägers sind Einkommen des Kindes.

LG chico
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.10.2011, 19:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard

Hallo chico, weiss nicht ob ein Unterhaltstitel vorliegt. Werd Morgen mal beim Jugendamt anrufen, und fragen ob die noch was haben. Wenn sie einen Titel hätten und ich würde den Unterhalt einstellen was wäre dann? Werd jetzt mal vorerst nichts zahlen. Aber was soll ich dem Anwalt schreiben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.10.2011, 20:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard

Begründung ist das zum Lebensunterhalt von 703 Euro noch fehlt anteilig mit der Mutter.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.10.2011, 22:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 169
Standard

Hallo,

bei einem Unterhaltsanspruch von 703€ müsste das addierte Einkommen von KM und KV 3.900 bis 4.300€ betragen. Ist dem so?

Sollte ein Titel vorliegen, könnte im Falle eines Nichtbedienens, der titulierte Betrag vollstreckt werden.

Also erst mal prüfen, bevor Du Zahlungen einstellst.

Ich würde dem RA zunächst mitteilen, dass nach einschlägiger Rechtssprechung im FSJ kein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht.

Das Kind hat nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das ist beim FSJ nicht gegeben.

Schau mal in den Link:

Informationen für Einsatzstellen im FSJ

LG chico
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.10.2011, 22:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard

Aber die können doch nicht einfach pfänden, wenn ich nicht zahlen muss weil sie im FSJ ist. Oder wie wäre rechtlich?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.10.2011, 22:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard

Ich habe bis jetzt 241,00 Euro bezahlen müssen. Die Mutter musste den größeren teil zahlen. Verdient anscheins mehr als ich.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.10.2011, 23:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard

Hallo chico, also ein Titel liegt vor. Aber sie hat ja kein Anspruch wenn sie FSJ macht. Warum können die dann den Vollstrecken? Was soll ich jetzt tun. Gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.10.2011, 19:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 169
Standard

Hallo,

ich würde die Tochter auffordern, auf den Titel eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

Dieses schriftlich unter Fristsetzung 14 Tage. Mit dem Schreiben dann auch gleich die Abänderungsklage ankündigen, für den Fall, dass sie die Verzichtserklärung nicht gibt. Kosten der Klage hätte, im Fall ihres Unterliegens, die Tochter zu tragen.

Sollte die Tochter später eine Ausbildung oder Studium beginnen, lebt er Unterhaltsanspruch wieder auf. Dann könnte ja eine Neuberechnung stattfinden.

LG chico
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11.10.2011, 21:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2011
Beiträge: 7
Standard

Soll ich das an ihren anwalt schreiben? Ich glaub nicht das die es so einfach macht:-(
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de