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#1
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| Hallo, meine Tochter hat nach der Schule 2 Jahre ein Berufskolleg in Gesundheit und Pflege gemacht. Jetzt macht sie ein freiwilliges soziales Jahr bei der Diakonie im Behindertenzenterum. Heute bekam ich von Ihrem Rechtsanwalt ein Schreiben das ich jetzt 102,00€ Unterhalt zu zahlen hätte. Ihre Einkünfte Betragen 300€ Taschengeld plus 100 € Verpflegungszuschuss. Eine Unterkunft wird gestellt wenn sie nicht gestellt werden kann gibt es ein Fahrtkostenzuschuss von 50€, Kindergeld von 184,00€ kommt noch dazu. Ich weiß nicht ob sie die Unterkunft angenommen hat. Nun meine Fragen: Muss ich weiterhin bezahlen obwohl sie FSJ macht? Wird der Verpflegungszuschuss nicht an das Einkommen angerechnet? Wie soll ich weiter verfahren? Bitte um Rat Gruß Michael |
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#2
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| Hallo Michael, im FSJ besteht kein familienrechtlicher Anspruch auf Unterhalt. Vergleichbar mit dem früheren Wehrdienst. Mit den Zahlungen des Trägers des FSJ ist der Bedarf des Kindes gedeckt. Wenn kein Titel über den bisherigen Unterhalt besteht, würde ich alle Zahlungen einstellen. Wie begründet der RA seine Forderung von 102€? Zitat:
LG chico |
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#3
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| Hallo chico, weiss nicht ob ein Unterhaltstitel vorliegt. Werd Morgen mal beim Jugendamt anrufen, und fragen ob die noch was haben. Wenn sie einen Titel hätten und ich würde den Unterhalt einstellen was wäre dann? Werd jetzt mal vorerst nichts zahlen. Aber was soll ich dem Anwalt schreiben. |
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#4
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| Begründung ist das zum Lebensunterhalt von 703 Euro noch fehlt anteilig mit der Mutter. |
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#5
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| Hallo, bei einem Unterhaltsanspruch von 703€ müsste das addierte Einkommen von KM und KV 3.900 bis 4.300€ betragen. Ist dem so? Sollte ein Titel vorliegen, könnte im Falle eines Nichtbedienens, der titulierte Betrag vollstreckt werden. Also erst mal prüfen, bevor Du Zahlungen einstellst. Ich würde dem RA zunächst mitteilen, dass nach einschlägiger Rechtssprechung im FSJ kein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. Das Kind hat nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das ist beim FSJ nicht gegeben. Schau mal in den Link: Informationen für Einsatzstellen im FSJ LG chico |
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#6
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| Aber die können doch nicht einfach pfänden, wenn ich nicht zahlen muss weil sie im FSJ ist. Oder wie wäre rechtlich? |
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#7
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| Ich habe bis jetzt 241,00 Euro bezahlen müssen. Die Mutter musste den größeren teil zahlen. Verdient anscheins mehr als ich. |
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#8
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| Hallo chico, also ein Titel liegt vor. Aber sie hat ja kein Anspruch wenn sie FSJ macht. Warum können die dann den Vollstrecken? Was soll ich jetzt tun. Gruß |
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#9
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| Hallo, ich würde die Tochter auffordern, auf den Titel eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Dieses schriftlich unter Fristsetzung 14 Tage. Mit dem Schreiben dann auch gleich die Abänderungsklage ankündigen, für den Fall, dass sie die Verzichtserklärung nicht gibt. Kosten der Klage hätte, im Fall ihres Unterliegens, die Tochter zu tragen. Sollte die Tochter später eine Ausbildung oder Studium beginnen, lebt er Unterhaltsanspruch wieder auf. Dann könnte ja eine Neuberechnung stattfinden. LG chico |
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#10
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| Soll ich das an ihren anwalt schreiben? Ich glaub nicht das die es so einfach macht:-( |
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