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| Hallo zusammen, ich bräuchte ganz dringend eure Hilfe. Ich lebe aktuell noch im Trennungsjahr und zahle für meine Tochter nach Düsseldorfer Tabelle, was ich auch gerne tue. Für meine Exfrau zahle ich knappe 580 Euro. Nun möchte ich mit meine neuen Partnerin zusammenziehen. Sie hat drei Kinder und ist nicht erwerbstätig. Meine Frage ist nun, wird der Trennungsunterhalt dadurch reduziert. Nach meinem Denken komme ich ja nun für meine neue Familie mit auf. Dementsprechend müsste doch mein Selbsbehalt steigen. Klar Spart man sich laut gericht Kosten wie miete, verpflegung etc. wenn man mit seiner neuen Partnerin alleine zusammenzieht. Aber wie schaut es da bei einer Familie aus? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. MfG eagle_one |
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#2
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| Hallo eagle_one13, Du bist Deiner neuen LG und deren Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet. An der Unterhaltspflicht ggü. Deinen Kindern und Deiner Ex-Frau würde sich demnach nichts ändern. Selbst wenn Du Deine neue LG heiraten würdest, würde das an der Unterhaltsverpflichtung ggü. Kindern und Ex-Frau nichts ändern. Schau mal in den § 1609 BGB. Dein Kind aus erster Ehe fällt vermutlich in Rang 1. In Abhänigkeit des Alter des Kindes fällt die erste Ehefrau evtl. in Rang 2. (Im Trennungsjahr auf jeden Fall) Die neue Ehefrau wäre in Rang 3. Dein SB würde in keinem Fall steigen. Er beträgt ggü. Deinem Kind 950€, ggü. der Ex-Frau 1.050€ LG chico |
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| Stichworte |
| eheähnlich, neue beziehung, reduzieren, unterhalt, zusammenziehen |
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