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#1
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| Ich bin derzeit für die Mutter meines Kindes mit der keine Ehe bestand für mindestens 3 Jahre Unterhaltsverpflichtet.Diese Zeit wäre in 6 Monaten rum.Nun habe ich erfahren das sie von ihren neuen Freund schwanger ist.Da in ca.5 Monaten mit der Geburt zu rechnen ist wird sie in 6 Monaten nicht in der Lage sein selber arbeiten zu gehen.Muß ich dann trotzdem noch weiterzahlen oder werde ich dann vom neuen Partner quasi abgelöst? Besten Dank im Vorraus! Martin |
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#2
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| Hallo Martin, Besteht ein Titel? Dieser müsste dann herausgegeben- oder abgeändert werden. Ansonsten wirst du m.E. abgelöst. lg edy |
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#3
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| Hallo Edy, Danke für die schnelle Antwort!Ja ein Titel besteht.Besteht denn eine Chance das dieser dann herausgegeben wird so das eine Ablöse möglich ist?Der neue Lebenspartner macht auch unbedingt nicht so den Eindruck als ob er berufstätig ist. LG Martin |
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#4
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| Hallo Martin, Wird der Titel nicht herausgegeben müsstest du auf Herausgabe klagen. So lange er besteht,kann aus diesem vollstreckt/gepfändet werden. lg edy |
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| Stichworte |
| betreuungsunterhalt, erneute schwangerschaft, neuer lebenspartner |
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