Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Unterhalt, Unterhaltsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 13.09.2011, 18:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2011
Beiträge: 2
Standard Unterhalt bei Schwangerschaft mit neuen Lebenspartner

Ich bin derzeit für die Mutter meines Kindes mit der keine Ehe bestand für mindestens 3 Jahre Unterhaltsverpflichtet.Diese Zeit wäre in 6 Monaten rum.Nun habe ich erfahren das sie von ihren neuen Freund schwanger ist.Da in ca.5 Monaten mit der Geburt zu rechnen ist wird sie in 6 Monaten nicht in der Lage sein selber arbeiten zu gehen.Muß ich dann trotzdem noch weiterzahlen oder werde ich dann vom neuen Partner quasi abgelöst?
Besten Dank im Vorraus!
Martin
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.09.2011, 18:47
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Martin,

Besteht ein Titel?
Dieser müsste dann herausgegeben- oder abgeändert werden.

Ansonsten wirst du m.E. abgelöst.


lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.09.2011, 19:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo Edy,
Danke für die schnelle Antwort!Ja ein Titel besteht.Besteht denn eine Chance das dieser dann herausgegeben wird so das eine Ablöse möglich ist?Der neue Lebenspartner macht auch unbedingt nicht so den Eindruck als ob er berufstätig ist.

LG
Martin
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.09.2011, 21:01
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Martin,

Wird der Titel nicht herausgegeben müsstest du auf Herausgabe klagen.

So lange er besteht,kann aus diesem vollstreckt/gepfändet werden.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuungsunterhalt, erneute schwangerschaft, neuer lebenspartner

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de