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Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 27.07.2011, 16:11
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Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
Standard Unterhalt für 18jährigen in Ausbildung

Mein Sohn ist jetzt volljährig und hat BAR-Unterhalt beim Jugendamt beantragt. Er hat seine Ausbilungsprüfung nicht bestanden und um ein halbes Jahr verlängert. Angeblich hat er nun eine eigene Wohnung. Nehme an, dass er bei seinen Großeltern eine Wohnung zum "Schein" bezieht damit er auf den für ihn max. Unterhaltsanspruch von 670,- kommt.
Sein Ausbildungsvergütung war im 3. Lehrjahr €582,-. Nehme an, er erhält in der halbjährlichen Lehrzeitverlängerung mindestens das gleiche Lehrgeld.
Mit dem Kindergeld von 184,- wird mein Sohn über der Unterhaltspflicht von 670,- liegen.
Wie mir das JA jedoch berichtet hat, hat mein Sohn aber eine Versicherung von € 25,-, sowie andere Abzüge wie VL-Sparen, bzw. noch andere Ausgaben. so dass dies sein Einkommen dementsprechend mindert und ich doch mit einem Betrag von min. . € 100,- rechnen muss, lt. JA.
Können solche Versicherungen oder VL-Sparbeträge, etc. angerechnet werden?
Mein mtl. Einkommen liegt bei ca. 2350,-, die Kindsmutter ist angeblich nicht leistungsfähig, hat einen 400,- Euro Job, erhält aber von ihrem Ex-Mann Nr. 2 Ehegattenunterhalt und KUH für deren Kind ( 11 jahre alt).
Nehme an, dass ihr Unterhaltseinkommen nicht angerechnet werden kann. Oder etwa doch? Muss er eigentlich eine eigene Wohnung beziehen, wenn ein Elternteil ihm eine Wohngelegenheit anbietet, bis er seine Ausbildung abgeschlossen hat?
Danke im Voraus für jede brauchbare Info!
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  #2  
Alt 27.07.2011, 21:08
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo anonymus248,

Mit 18 muss er keine eigene Wohnung haben.

Ist sein Lohn Netto oder Brutto?

Vom Netto wären noch 90€ Ausbildungspauschale abzuziehen,der
Rest + KG ist sein Einkommen.

Ihm steht allerdings nur sein Bedarf zu.Sparverträge und Versicherungen
müssen von diesem bezahlt werden.

Zu prüfen wäre:
sein EK
dein EK
das EK deiner Ex.

Und du hast natürlich ein Recht auf Einsicht dieser EK.

lg
edy
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  #3  
Alt 28.07.2011, 08:13
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Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 2
Standard Unterhalt für 18 jährigen

Besten Dank für die Antwort.
Denke, dass es sich um seinen Nettolohn handeln muss, denn vor seiner Volljährigkeit konnte ich die Hälfte seines Lehrgelds abziehen vom KUH, nämlich € 246,-, so stehts in der letzten Unterhaltsberechnung. Somit hat er mit den plus 90€,- Aufwandsentschädigung ein Lehrgeld von insg. € 582,- erhalten.
Warum sagt mir dann das JA, dass noch Sparverträge und Versicherungen
abzuziehen sind? Denke die JA-Betreuerin meines Sohnes ist in diesem Fall schlecht informiert. Das selbe ist die eigene Wohnung. Als ich ihr sagte, dass er doch bei einem Elternteil wohnen könne bis er wenigstens seine Ausbildung abgeschlossen hat, antwortete die Dame mit "er ist volljährig und kann selbst entscheiden ob er eine Wohnung haben will oder nicht".
Gibt es hierzu eine Handhabe für mich, rechtlicherseits,. Sowohl für seine angebenen Abzüge (VL-Sparen, Versicherung etc.) Als auch für die Sache mit seiner eigenen Wohnung. Möchte mich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Möchte nur dem JA mitteilen, dass nochmals alles geprüft werden sollte, und dies auch meinem Sohn so vermitteln sollte. Habe leider keinen Kontakt zu ihm, er lehnt dies leider ab. Denke halt, dass er sich durch diese fingierte Wohnung falsche Hoffnungen auf mehr Unterhalt macht. Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus. MfG
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