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  #1  
Alt 01.04.2010, 10:49
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Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhalt für Kinder

Hallo liebe Forumler :-)
Ich bin seit 2 jahren von meinem Mann geschieden er hat vor 4 Jahren unsere gemeinsamen 2 Kinder zu sich genommen somit bin ich selbstverständlich Unterhaltspflichtig.Nun habe ich nur einen 400€ Job und zusätzlich Hartz4 das Gericht hat mich verpflichet 85€ pro Kind zu zahlen,da es irgendwie so eine komisch regel gibt , sollte ich durch meinen 400€ job dort dann mit +/- 0 rausgehen, aber leider ist mir aufgefallen das ich, wenn ich 400€ verdiene, von der Arge 30€ weniger bekomme als würde ich keinen Unterhalt zahlen.Ich war vorige woche beim Amt und wollte eine erklärung und mir wurde gesagt , das ist nun mal so ,irgendeiner hat bei scheidung immer die A.. karte .Toll, jetzt bin ich schlauer.Nun verdiene ich momentan garkeine 400€ sondern nur knappe 300 und komme garnicht mehr klar ,habe Kontoauszüge mit meinem verdienst eingereicht und die differenz die ich zurück bekommen müsste wurde nicht mit überwiesen.Ich weiß echt nicht mehr weiter, ans Telefon bekomm ich auch keinen.Habt ihr rat ?
Vielen Dank Mel
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  #2  
Alt 08.04.2010, 12:08
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Kindesunterhalt und Hartz IV

Hallo,

beim Kindesunterhalt hast du eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Das bedeutet, dass du "zur Not dein letztes Hemd mit den Kindern teilen musst", wie immer so schön gesagt wird.

Ich an deiner Stelle würde mir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Dann kannst du dich kostenlos (oder für 10 Euro) von einem Rechtsanwalt über die Unterhaltsfrage beraten lassen. Das scheint mir doch dringend erforderlich.

Man müsste schon die genauen Daten (Kindesalter, genaues Einkommen, Einkommensverhältnisse, Lebensverhältnisse), um hier eine abschließende Antwort erteilen zu können.

Viele Grüße
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