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  #1  
Alt 12.12.2011, 03:11
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Beiträge: 1
Standard Unterhalt für meine Mutter nach 30 Jahre Ehe

Hallo

Ich schriebe hier für meine Mutter ohne das sie es weiss, mein Vater hat heute morgen meiner mutter gestanden das er ne neue hat und "demnächst" er meinte Januar / Februar auszieht.

Nun habe ich schonmal gegoogelt und sowas, jedoch noch immer nicht ganz schlau.

Bevor eine Scheidung eingereicht werden kann, muss 1 jahr "trennungszeit" bestehen, richtig?

Wie sieht das mit dem Unterhalt aus? Mein Vater verdient ca. 2100 - 2200€ Netto im Monat, meine Mutter ca 600€. Ich bin 23 und Lebe noch bei ihnen und bin nun seid 2 Moanten wieder Arbeitslos, bekome z.Z. nichts vom Amt da sie zuviel verdienen. Für mich muss mein Vater nehm ich mal an nichts bezahlen ? Ich müsste mir dann Hartz IV beantragen / Arbeiten gehen ? Bekommt meine Mutter Unterhalt von meinem Vater ? Wer muss die Wohnung zahlen (~650€)? Wie sieht das mit Schulden auf dem Konto aus? Getrennte Konten, Miete, Strom, Versicherung ect. gehen bei meiner Mutter weg, sie ist aber auch noch stark in den Miesen.

Zu erwähnen wäre eventuell noch das die ehe 30 Jahre ging!

Ich habe noch eine Schwester, diese hatte vor kurzem Bafög beantragt da sie Studiert, hatte dieses jedoch nicht bekommen, das dürfte sich nun ändern ? Sie Wohnt bereits in einer eigenen wohnung und ist 25 Jahre alt seid kurzen.

Eventuell kann auch jemand was zu Anwalts kosten sagen ? Wie ihr seht reicht das geld meiner Mutter ja nicht einmal für die Miete.

Ich hoffe ihr könnt mir / uns helfen!

mfg
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  #2  
Alt 12.12.2011, 09:53
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo Andy,

Dir steht kein Unterhalt von deinem Vater zu.

Deine Mutter bekommt nach"Überschlag" ca. 700€ Unterhalt von deinem
Vater, bis zur Scheidung.

Von diesen, dann ca.1300€ muss sie alles bezahlen.
Möglichkeit: kleinere Wohnung,mehr Stunden arbeiten).

Schulden muss jeder selbst bezahlen(außer beide stehen in einem
Vertrag).
Zitat:
Eventuell kann auch jemand was zu Anwalts kosten sagen ? Wie ihr seht reicht das geld meiner Mutter ja nicht einmal für die Miete.
Bei geringem Einkommen, kann VKH (früher Prozesskostenbeihilfe) beantragt
werden.


lg
edy
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