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  #1  
Alt 20.10.2010, 17:07
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Standard Unterhalt für volljährige Kinder mindestens in Höhe des Kindergeldes?

Moinmoin,
Ich bin neugierig, ob mir jemand meine (Gewissens- aber natürlich auch Rechts-)Frage zum Unterhalt für Volljährige bei folgendem Sachverhalt verlässlich beantworten wird:
Sohn, Student, erhält BAföG in Höhe von 600,--€,
Eltern sind miteinander verheiratet und nicht getrenntlebend,
Einkommen des Vaters: 2.800,--€ mtl.,
Einkommen der Mutter: 0,00 €,
Vater bezieht das Kindergeld in Höhe von 184,--€ mtl..
Vater zahlt dem Sohn neben den Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von 64 € mtl. und den Semestergebühren (auf den Monat umgelegt 17,17 €) einen Unterhalt von 40,--€ mtl, insgesamt also 121,17 € mtl. Nun beschleicht mich, den Vater, der Verdacht, dass ich meinem Sohn insgesamt einen Betrag in Höhe des Kindergeldes von 184,--€ mtl. zahlen muss, obwohl der angemessene Unterhalt in Höhe von insgesamt 640,--€ sichergestellt ist.
Kleinerjustav
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  #2  
Alt 21.10.2010, 09:20
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
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Hallo Kleinerjustav,

Dem Student stehen 640€ mtl.zu.

Davon werden angerechnet:
Bafög und Kindergeld.
Höhere Unterhaltszahlungen sind natürlich ausdrücklich erlaubt.

Hat er eine eigene Wohnung?

lg
edy
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  #3  
Alt 21.10.2010, 15:54
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Beiträge: 3
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Nicht böse sein: Eine Anwort auf meine Frage ist das nicht. Dennoch ist die Gegenfrage nach der eigenen Wohnung natürlich berechtigt. Also : Sohnemann wohnt außerhalb des Elternhauses zur Miete mit einem Mietzins von rund 250,--€ incl. Nebenkosten.
Weiß jemand mehr zu meinem Thema?
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  #4  
Alt 21.10.2010, 17:54
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
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Hallo Kleinerjustav,


Unterhaltsanspruch gegen die Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online

lg
edy
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  #5  
Alt 22.10.2010, 08:15
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Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 3
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Vielen Dank! Aber die allgemein gehaltenen Quellen habe ich schon redlich studiert. Ich bräuchte schon eine Spezialantwort auf meine Spezialfrage
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Stichworte
bafög, kindergeld, unterhalt, volljährige

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