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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 29.12.2010, 10:39
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Beiträge: 4
Standard Unterhalt Harzt 4 nach Kurzehe

Hallo

Ich habe im Mai 2008 geheiratet und im April 2009 haben wir uns schon wieder getrennt. Kinder gibt es keine.
Wir hatten für 2009 uns de Steuerklassen 3/5 gegeben da ich die bessere Verdienerin war.
Für die Steuererklärung 2009 gibt s nun Probleme, die aber hoffentlich gelöst werden, hier geht es um etwas anderes.

Im September 2010 wurde nun endlich die Scheidung eingereicht - von ihm , da er sich eine Anwältin hat, ich jedoch nicht. Ihm steht Prozesskostenhilfe zu im Gegensatz zu mir. Da wir uns eigendlich einig snd wollen wir darauf verzichten beide einen Anwalt zu nehmen. Vermögen haben wir nicht bzw das wenige haben wir gütlich geteilt.
Kürzlich am vom Amtsgericht der Schrieb zum Versorgungsausgleich den ich grad noch so püntklich abgegeben habe ihm Gegensatz zu ihm. er ist überfällig. An dieser Stelle stehen wir also im Moment.
die Beamte meinte, der Scheidungsprozess dürfte sich noch bis Mitte 2011 hinziehen.

Zeitgleich bekam ich von der ARGE seiner Stadt einen förmlichen Brief dass ich ab Dezember 2010 für ihn unterhaltspflichtig sei. würde ich schon Unterhalt an ihn zahlen, sollte ich das einstellen da ich sonst doppelt zahlen würde. Ich müsste nun an die ARGE zahlen.
Bisher hat er auf Unterhalt freiwillig verzichtet, nur im Jahr 2009 habe ich ihm gezahlt was ich durch meine günstige Steuerklasse mehr erhalen habe.

Der ARGE muss ich mich nun finanziell komplett offenlegen (Vermögen, feste Ausgaben, Verdienst der letzten 12 Monate etc)

Er ist übrigens leicht gehbehindert und macht eine Schmerztherapie, daher hat er seine Umschulung abgebrochen, da er wegen der Schmerzen nichts mehr tun köne.
Sicherlich kann er sich das bescheinigen lassen von einem Amtsarzt.
Da er die meiste Zeit auf den Rollstuhl angewiesen ist lebt er in einer behindertengerechten Wohnung.


Nun ist meine Sorge dass ich tatsächlich für ihn aufkommen muss.

er verdient also nichts, ist abhängig vn H4.
Ich bekomme mit SK 1 etwa 1600 € netto.
Nennenswertes Vermögen ha ich nicht, einen Bausparvertrag und Riesterrente.

Bin ich auch nach einer Kurzehe unterhaltspflichtig bis die Scheidung durch ist?
Wird es wirklich so lange dauern?
Wie hoch dürften die Kosten pro Monat etwa sein?

entschuldigung dass ich einen Thread eröffne statt zu lesen. Sicherlich gibt es in den antworten schon ähnliche Fälle, aber im Grunde sind alle doch unterschiedlich.

Bis heute müsste ich den Schrieb für die ARGE abgeben, aber ich habe etwas Zusatzzeit ausgehandelt, da ich mich über Weihnachten damit nicht beschäftigen wollte.
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  #2  
Alt 29.12.2010, 16:29
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo Safira,

Am Trennungsunterhalt wirst du nicht vorbei kommen.

Auf Trennungsunterhalt kann/darf er nicht verzichten,wenn er staatliche
Leistungen erhält.

Sind die 1600€ durchschnittlich der letzten 12 Monate?

Hast du Schulden die während oder vor der Ehe aufgenommen wurden?

Vom bereinigtem Einkommen bleiben dir in 2011 ein Selbstbehalt von 950€,
d.h. eine mögliche Unterhaltsverpflichtung könnte 500€ bedeuten, bis
zur Scheidung.

lg
edy
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  #3  
Alt 17.04.2011, 12:18
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Beiträge: 4
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mittlerweile muss ich für ihn zahlen, ab mai auf sein konto und von oktober bis april nachzahlung an die ARGE.

Was zählt bei der Ehedauer?
Hochzeit bis Scheidung?(mittlerweile leider fast 3 Jahre und noch am laufen)

Hochzeit bis Trennung(11 Monate)
Hochzeit bis Scheidungseinreichung (2 Jahre 4 Monate da erst nach 16 Monaten Trennungsdauer der Antrag gestellt wurde)


Ich habe mit meinem pessimistischen Blick bisher oft recht gehabt.
Und nun sieht es so aus als wäre es keine Kurzehe mehr, da sie ja rechtlich Ende Mai schon 3 Jahre lang läuft, auch wenn die Trennung nach nur 11 Monaten erfolgte und die Einreichung ca 16 Monate nach der Trennung erfolgte.

Kann ich da noch was machen.
der Scheidungsprozess dümpelt nur so langsam vor sich hin..
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  #4  
Alt 17.04.2011, 13:43
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
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Hallo Safira,

Die Zeit der Ehe läuft von der Hochzeit bis zur nachweislichen Trennung.

Ich befürchte du hast keinen RA eingeschaltet?

Warum????????

Du hättest dir schon manchen € sparen können.


lg
edy
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