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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 06.02.2010, 15:11
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 4
Standard Unterhalt im Totesfall

Hallo, werde in kürze geschieden und mein Exmann muß mir Unterhalt zahlen.
Da er 20 Jahre älter ist, stellt sich die Frage, was passsiert wenn er stirbt
und ich noch nicht im Rentenalter bin?
Er ist 70 J. und seit 7 J. Rentner.
Verdiene 800.-€, das würde aber nicht ausreichen.
Witwenrente fällt auch weg.
Bleibt einem nur noch das Sozialamt?
Wir waren 23 Jahre verheiratet und haben ein gemeinsames Kind, 17 J.
Danke im vorraus für gute Antworten!
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  #2  
Alt 06.02.2010, 17:31
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 78
Standard Scheidung im Rentenalter

Hallo

wenn der Unterhaltspflichtige stirbt, dann - ganz klar - gibt es keinen Unterhalt mehr.
Bei der Scheidung wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden Versorgungsansprüche übertragen. Daraus profitiert man aber erst im Rentenalter.
Witwenrente gib es nicht, auch klar.

Zunächst einmal bist du auch verpflichtet, einen Vollzeitjob aufznehmen. Du kannst bei einem 17jährigen Kind nicht mehr geltend machen, dass du es versorgen musst. Das Unterhaltsrecht ist vor kurzem erneuert worden. Nach neuem Recht ist jeder grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Wenn dein Einkommen aus einem Vollzeitjob nicht ausreicht, dann bleibt ein ergänzender Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt.

Gruss
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  #3  
Alt 06.02.2010, 23:06
MUC MUC ist offline
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Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Alexandra Beitrag anzeigen
. Das Unterhaltsrecht ist vor kurzem erneuert worden. Nach neuem Recht ist jeder grundsätzlich für sich selbst verantwortlich.
Gilt das auch rückwirkend?

Wie ist das, wenn der ex-Partner seit Jahren vom Gericht festgelegten Ehegattenunterhalt bezieht, trotz Halbtagsjob (nicht 400€)?

Tochter in ihrem Haushalt ist 15

Gruß

Muc
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  #4  
Alt 07.02.2010, 17:23
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 4
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Danke für deine Antwort,
muß noch hinzufügen, das ich meine Mutter seit 8 Jahren, Pflegestuffe 2, Zuhause
pflege und nebenher noch einen 400.-€ job angenommen habe.
Trotzdem reicht der Verdienst nicht.
Bei der ARGE ist man ab 50 Jahren sehr schwer vermittelbar.
Also was bleibt noch?
mfg
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  #5  
Alt 07.02.2010, 19:30
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 39
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Hallo ulika,

Was ist mit dem Zugewinnausgleich ? Ist Vermögen vorhanden (Haus,Auto,
Wertpapiere,Lebensversicherungen,Sparkonto? ).

Solltet ihr geschieden sein und dein Mann stirbt,dann wird eure Tochter
erben.

Vielleicht kann Sie dich dann etwas unterstützen?


lg
edy
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  #6  
Alt 08.02.2010, 19:17
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Registriert seit: 06.02.2010
Beiträge: 4
Standard Unterhalt im totesfall

Hallo edi,
es gibt keine nennenswerte Hinterlassenschaft im falle eines Totes außer Schulden von Seiten des mannes: überzogenes Konto; ist aber im überschaubarem Rahmen, wir haben Gütertrennung.
mfg ulika
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  #7  
Alt 23.02.2010, 18:45
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Registriert seit: 23.02.2010
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von MUC Beitrag anzeigen
Gilt das auch rückwirkend?

Wie ist das, wenn der ex-Partner seit Jahren vom Gericht festgelegten Ehegattenunterhalt bezieht, trotz Halbtagsjob (nicht 400€)?

Tochter in ihrem Haushalt ist 15
Hallo MUC

es geht also um Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes nach Scheidung.
Es gibt ein Urteil über den Unterhalt. Es müßte ein Anspruch auf eine Äbänderung des Unterhaltstitels geben.
Dieser könnte sich daraus ergeben, dass sich die Einkommensverhältnisse der Mutter durch den Teilzeitjob wesentlich geändert haben. Nach den neuen Regelungen dürfte es sich nicht mehr um eine überobligatorische Beschäftigung handeln.
Am besten mal einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen.
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