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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 07.03.2010, 23:23
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Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhalt mal andersherum

Hallo,

meine Frau ist Anfang Februar ausgezogen, ich kümmere mich um die drei Kinder (11, 15, 16). Da meine Frau kein Einkommen hat, zahle ich ihr Unterhalt rund 1000 Euro plus Krankenkasse. Die Verabredung war, dass sie sich schnellstmöglich einen Job sucht, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Jetzt kam ein Brief von ihrem Anwalt, ich solle mein Einkommen offenlegen, damit er ihren Unterhaltsanspruch berechnen kann.

Ist also nichts mehr mit den Absprachen, jetzt will sie mch wohl melken. Dabei würde ich mal annehmen, dass sie für die Kinder, die alle noch zur Schule gehen, eigentlich Unterhalt zahlen müsste. Aber sie hat ja nichts, also hab ich auf die Forderung bisher verzichtet.

Kann man das aufrechnen? Baut sie eine Unterhaltsschuld gegenüber den Kindern auf? Wie berechnet sich ihre Forderung, ich könnte nur ausrechnen, was ich zahlen müsste, wenn ich gegangen wäre?

Ich find es zum Kotzen, dass es trotz allem jetzt zu einem Rosenkrieg kommt.

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein paar Informationen zu dieser Konstellation geben kann.

Liebe Grüße
Klaus
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  #2  
Alt 08.03.2010, 11:55
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt aufrechnen

Hallo Klaus,

also unterhaltsverpflichtet ist nur, wer leistungsfähig ist. Das ist deine Frau offenbar nicht, also ist sie momentan nicht unterhaltspflichtig. Eine andere Frage ist, ob sie verpflichtet ist, sich einen Job zu suchen. Da sie die gemeinsamen Kinder offensichtlich nicht betreut, muss sie sich so schnell wie möglich einen Job suchen und Kindesunterhalt zahlen. Du erfüllst den Kindesunterhaltsanspruch dadurch, dass die Kinder bei dir wohnen und du dich um sie kümmerst. Du bist also an sich nicht barunterhaltspflichtig den Kindern gegenüber, das wäre deine Frau, wenn sie zahlungsfähig wäre.
Schon aus diesem Grund ist die Frau verpflichtet, sich eine Arbeit zu suchen.

Was den Trennungsunterhalt anbelangt, so hat sie darauf wohl zunächst einen Amnspruch. Allerdings ist sie auch hier verpflichtet, sich so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu suchen. Etwas anderes würde gelten, wenn sie die Kinder betreuen würde. Aber auch dann müsste sie sich ab dem dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes zumindest um eine Teilzeitstelle kümmern.

Ab 11 Jahren wäre auf alle Fälle eine Halbzeitstelle drin. Aber wie gesagt, sie betreut die Kinder ja nicht, also: Vollzeitstelle. Das gilt jedoch nicht unbedingt während der frischen Trennungsphase. Verfestigt sich diese jedoch, ist Arbeit angesagt. Du hast also, was Unterhalt angeht, ganz gute Karten. Auch, was die Kinder anbelangt, denn du bist nicht ausgezogen und hast sie bei dir. Da würde ich sehen, dass sich das nicht ändert.

Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt kann man nicht gegeneinander aufrechnen. Auch wenn deine Frau also Kindesunterhalt zahlen müsste und du ihr Trennungsunterhalt, kannst du nicht aufrechnen, da der Anspruch auf Kindesunterhalt nicht dir, sondern den Kinder zusteht.

Eine Unterhaltsschuld würde sich nur aufbauen, wenn ein rechtskräftiger Unterhaltstitel vorhanden wäre.

Gruss
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