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  #1  
Alt 18.10.2011, 16:42
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Ausrufezeichen Unterhalt minus Kindergeld???

Hallo;
hab auch mal ne Frage: Mein Ex-Mann zieht von dem mir zustehenden Kinderunterhalt (Lt Düsseldorfer Tabelle) das Kindergeld für ein Kind ab. Dafür bekomme ich von der Kindergeldkasse das Kindergeld für beide Kinder. Ist das richtig?? Warum darf er mir das abziehen? Die Kinder leben beide bei mir!
Bitte um schnelle Antwort, da ich das möglichst schnell abklären muß!
Danke schonmal!
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  #2  
Alt 18.10.2011, 20:58
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Hallo Ange,

das barunterhaltspflichtige Elternteil kann das Kindergeld hälftig auf den Tabellenbetrag der DDT anrechnen. Nachzulesen in § 1612b BGB.

In Deinem Fall leistet der KV Unterhalt für zwei Kinder?

Dann kann er auf den gesamten Unterhaltsbetrag (Tabellenbetrag) 2 x 92€ anrechnen.

Beispiel?

Der KU der Stufe 1 für ein Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 317€. Anzüglich hälfigem Kindergeld (92€) fällt ein Zahlbetrag von 225€ an.

Wenn Du in der DDT mal ganz untern nachsiehst, findest Du die Tabelle mit den Zahlbeträgen.

LG chico
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  #3  
Alt 19.10.2011, 09:48
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Danke für die schnelle Antwort!
Also leider nicht mehr Geld für uns :-(
Schaaade.....
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  #4  
Alt 24.10.2011, 08:59
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Hallo Chico,

bist du sicher das dies so stimmt?

Es gab mal diese 120 % Regelung. Das heisst, das anteilige Kindergeld darf nur dann abgezogen werden, wenn mindestens 120 % KU geleistet wurden. Und nicht schon bei zb. Stufe 1 der DT.
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  #5  
Alt 24.10.2011, 18:59
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Hi Coldplay,

da bin ich mir sehr sicher. Ergibt sich aus § 1612b BGB.

Auch aus der DT ist es ersichtlich, wenn man sich die Tabelle mit den Tabellenbeträgen ansieht, und mit der Tabelle mit den Zahlbeträgen vergleicht.

Mindestunterhalt für ein Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind 317€. In der Tabelle für die Zahlbeträge ergibt sich ein Zahlbetrag von 225€. Das sind 92€ (hälftiges Kindergeld) weniger.

LG chico
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  #6  
Alt 25.10.2011, 08:59
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Hi chico,

okay! ich schaue mir das bei Gelegenheit nochmal an. Wahrscheinlich hast du aber recht.
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  #7  
Alt 25.10.2011, 18:20
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Hi Coldplay,

ich habe mal geschaut. Bis 2007 wurde das KiGe nur dann hälftig angerechnet, wenn mindestens 135% geleistet wurden.

Steht unter Punkt 10. der DT.

In 2008 würde das dann aufgehoben.

LG chico
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  #8  
Alt 27.10.2011, 08:55
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vielen Dank!
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