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#1
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| Hallo. Meine Verlobte, mit der ich erst seit Sommer 2011 eine gemeinsame Wohnung bewohne, muss Unterhalt für Ihren 13-jährigen Sohn aus erster Ehe zahlen. Da Sie jedoch derzeit nicht mehr verdient als ihr Eigenbehalt, kann Sie diesen Unterhalt nicht zahlen. Es besteht ein Lohnpfändungsurteil. Ist es möglich, dass der Vater des Kindes nun mir gegenüber den Unterhaltsanspruch geltend macht? Wir bekamen nun am WE einen Brief vom Gerichtsvollzieher, indem von meiner Verlobten die Zahlung des Unterhalts von 1 Jahr nachgefordert wird. Diesen Brief hat auch ihr Arbeitgeber erhalten. Hinzu kommt, dass meine Lebensgefährtin ihren Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen muss, und ab dem 1. März arbeitslos gemeldet ist. Meine eigentliche Frage: Was kann hier auf mich als Lebenspartner zukommen? Tritt auch meine Rechtsschutzversicherung ein, obwohl es hier um meine Verlobte geht. Meine Verlobte hat nämlich keinen Rechtsschutz. Wir benötigen jedoch rechtlichen Beistand, da es auch noch ungeklärte Fragen zu Grundbucheintragungen usw. gibt. So weit erst mal. Wir freuen uns sehr über hilfreiche Antworten. Gruss |
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#2
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| Hi, ihr Selbstbehalt kann herunter gesetzt werden, auf monatlich 770 €. Alles, was sie darüber verdient, kann sie für ihr Kind einsetzen. Sie kann auch auf einen Zusatzjob verwiesen werden. Herzlichst TK |
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#3
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| Hallo Nachtmasse , Von deinem Geld kann hier nichts gefordert werden. Rechtschutzversicherung gilt nur für dich (oder ist deine Verlobte in den Vertrag mit eingeschlossen?). Rechschutzversicherungen sind meistens auf ganz bestimmte Gebiete begrenzt (KFZ oder Familienrecht) usw. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#4
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| Ich finde seltsam, dass immerwieder die Frage gestellt wird, ob man für Kinder von anderen Leuten bezahlen muss... |
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#5
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| Hi, ich finde es noch seltsamer, dass man trotz Gerichtsurteil (und da wurde ja gerechnet) gar nicht auf die Idee kommt, für sein eigenes Kind zahlen zu müssen. Herzlichst TK |
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