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#11
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| Hallo Majo59, Wenn kein Titel/JA-Urkunde vorliegt,dann kann der Unterhalt für die 19 Jährige sofort eingestellt werden.Sollte ihr noch Unterhalt zustehen dann muss sie den selbst fordern und begründen. Alles weitere, wie von @chico geschrieben. lg edy |
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#12
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| Hallo Majo, Zitat:
Die volljährigen Kinder müssen ihre Unterhaltsforderung dem Grunde und der Höhe nach begründen. Wenn die Ausbildung beendet ist, würde ich die Zahlungen einstellen und abwarten was passiert. LG chico |
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#13
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| hallo chico, danke erstmal für die aussage, so werden wir es auch jetzt erstmal handhaben. lieben gruß majo |
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#14
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| hy edy, ja habe ich gerade chico geantwortet,wenn die ausbildung beendet ist werden wir dank eurer tips die zahlungen erstmal einstellen. danke euch allen hier,dass man so viele tips bekommt. jetzt bleibt das problem noch offen,was wir machen wenn die kurze nächsten monat geburtstag hat und wir den unterhalt kürzen, da ja mama auch barunterhaltspflichtig ist? |
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#15
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| Hallo Majo59, Ab dem 18 Geburtstag muss die Tochter folgende Nachweise erbringen: Ihr eigenes Einkommen ( ist so formal). Einkommen beider Eltern.Nur so kann eine Berechnung stattfinden. Anmerkung: Texte in Groß-/Kleinschreibung sind besser zu lesen..... lg edy Geändert von edy (24.10.2011 um 20:43 Uhr) |
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#16
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| Hallo Edy, zur besseren Übersicht, versuche ich dann die Groß-und-Kleinschreibung:-).Bin nicht so der Computerfreek. Einkommen haben ja beide Kinder noch nicht, da die schulische Ausbildung unendgeltlich ist. Der Unterhalt ist so vom Jugendamt ausgerechnet. Wegen dem Einkommen der Mutter, da wissen wir bisher ja nicht viel. Deswegen werden wir ja nach dem Geburtstag der kleinen, jetzt Freitag das Schreiben an die Mutter absenden, damit sie ihr Einkommen darlegt.Wollen hoffen, dass das klappt,aber wer macht dann die Neuberechnung.Wahrscheinlich müßen wir dann wieder zum Anwalt,der auch mal wieder sein Geld dafür haben möchte! Deswegen haben wir ja erstmal ein Sparbuch angelegt und den Unterhalt den wir einbehalten darauf einzahlen,damit die Mutter und keine Bereicherung unterstellen kann. Alles ein bischen schwierig:der Brief geht am Freitag zur Post,mal sehen wie die Reaktion ist,mehr werden wir dann nächste Woche erfahren-oder auch nicht!? Lieben Gruß Majo |
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#17
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| Hallo Majo59 , Der Text sieht echt besser aus. Der Einkommensnachweis der Eltern muss von den beiden, dann Erwachsenen- Kindern für sich selbst gefordert werden oder sie geben dem KV oder dir eine Vollmacht. Hätte die 19 Jährige schon tun können, Bei der Berechnung können vom Netto verschiedene Posten abgezogen werden.(Ehebedingte Schulden). Genauso können verschiedene Sachen das Netto (zur Berechnung) erhöhen, z.B. Wohnvorteil. Wenn kein Streit ensteht, kann die Berechnung auch von einem Notar vorgenommen werden. lg edy Geändert von edy (25.10.2011 um 20:17 Uhr) |
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