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#1
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| Hallöchen erstmal, ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der mir eine Antwort geben kann. Die Kinder meines Mannes aus 1. Ehe bekommen beide Unterhalt. Die 19 jährige 525€ und die fast 18 jährige 454€, beide machen eine schulische unendgeltliche Ausbildung, die für beide nächsten Jahr beendet sein wird. Beim letzten Besuch gaben uns beide zu verstehen, dass sie danach erstmal noch nicht arbeiten wollen. Sie meinen, dass sie den Unterhalt bis zum 25. Lebensjahr bekommen.Sie leben beide noch im Haushalt der Mutter. Ist das wirklich so mit der Unterhaltszahlung, wenn sie sich keine Arbeit suchen? Vielleicht kennt sich ja hier im Forum damit aus und kann mir antworten. Lieben Gruß Majo |
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#2
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| Hallo Majo59, Zitat:
Hat die Mutter der Kinder eigenes Einkommen? wie viel? lg edy |
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#3
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| Guten Abend, Zitat:
Nach Abschluss der ersten Ausbildung endet die Unterhaltspflicht. Da gibt es keine Altersgrenze. 25 Jahre ist die Bezugsgrenze zum Kindergeld, hat mit Unterhalt nach Familienrecht nichts zun tun. Wenn also kein Titel zum Unterhalt besteht, diesen mit Abschluss der Ausbildung einstellen. Sollte es einen Titel geben, die Kinder zeitnah zum Ende der Ausbildung auffordern, auf die Leistungen aus dem Titel zu verzichten. Tun sie das nicht, die Abänderungsklage führen. Kosten der Klage hätten dann die Kinder zu tragen. LG chico |
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#4
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| Zitat:
die unterhaltszahlungen hat das jugendamt ausgerechnet, nachdem sie meinen mann aufgefordert hatten,die letzten 12 lohnstreifen zuschicken.daraufhin wurde er mit wie im schreiben steht,auf 125% für unterhaltszahlung berechnet. die mutter hat eigenes einkommen, wir schätzen cirka 1300€,aber genau wissen wir das nicht lieben gruß majo |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Hallöchen, die begründen gar nichts,die fordern!!!!!! |
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#7
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| Hallo Majo59, Ab 18 Jahre sind beide Eltern barunterhaltpflichtig. D.h. bei der Berechnung spielt nun auch das Einkommen der Mutter eine Rolle.Bei ca.1300 EK Netto,dürfte auf jeden Fall eine Reduzierung beim Unterhalt des Vaters eintreten. Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde? Ist dieser auf 18 Jahre begrenzt? Was ist das Ergebnis der schulischen Ausbildung? lg edy |
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#8
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| Hallo reizende Kinder, für mich entwickeln sie sich zu monstern. spaß beiseite irgendwann muss das doch alles mal eine ende haben.faulheit unterstützten da habe ich keinen bock drauf. ich maloche mich dumm und dämlich und die beiden!!!???? gruß majo |
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#9
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| hallo edy, es gibt keinen titel vom jugendamt,sie haben die summe ausgerechnet und uns angeschrieben was wir überweisen sollen. die große macht eine ausbildung gta: grafisch technische assistentin die kurze: staatlich geprüfte sozialarbertin. l.g.majo |
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#10
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| Hallo edy, danke für deine schnelle antworten und fragen,ich hoffe,dass ich dir soweit alles beantwortet habe und du mir da vielleicht noch mit rat zu verfügung stehst. wegen dem barunterhalt der exehefrau,da haben wir schon einen brief fertig geschrieben der geht einen tag nach dem 18 geburtstag an sie.inhalt sinngemäß,dass sie auch barunterhaltspflichtig ist und der unterhalt um 64€ gekürzt wir, dieses geld legen wir aber vorsichtshalber auf ein sparbuch für die kurze an.mal sehen was dann so passiert. ich muß jetzt gleich zur arbeit,werde erst morgen wieder hier reilesen können. also wenn du noch einen guten tip für uns hast.dann schon mal danke im voraus. Majo , |
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