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#1
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| Hallo, ich habe mich eben ganz neu angemeldet weil mir mittlerweile der Kopf schwirrt und ich merke, ich komme allein nicht weiter. Ich hoffe hier kann mir jemand ein wenig Hilfestellung geben und mir einige Unklarheiten erklären. Meine momentane Situation: Die Ehe meines Mannes und mir steht vor dem Aus. Wir haben keine gemeinsamen Kinder (ich habe allerdings 15jährige Zwillinge aus der Ehe vorher). Mein Mann ist Vollzeit berufstätig, ich habe bis vor kurzem gar nicht gearbeitet, seit 4 Wochen jetzt einen 400 Euro Job. Wir haben einen Kredit laufen und unser Konto ist überzogen, weitere Schulden sind nicht vorhanden. Wir wohnen zur Miete und haben (außer unserem Hund und einen Schrebergarten) keine Wertgegenstände. Es sieht leider nicht so aus als könnte es eine friedliche Einigung werden Mein Mann hat z.B. vergangenen Samstag den PIN-Code seines (unseres) Kontos geändert. Darf er das? Das Konto läuft alleine auf seinem Namen, allerdings habe ich alle Vollmachten.Ich habe nun versucht mal auszurechen wieviel Unterhalt mir nach der Trennung zusteht und denke "ungefähr" werde ich es auch richtig berechnet haben. Allerdings weiß ich nicht wie ich mit den Schulden umgehen soll. Kann er einfach sagen er zahlt einen beliebigen Betrag zurück und zieht mir die Hälfte dann einfach ab? Oder muß ein akzeptabler Rückzahlungsbetrag vorher festgelegt werden? Wie ist es in meinem Fall mit Unterhalt NACH der Scheidung? Habe ich da überhaupt Anspruch drauf? Ich wäre dann 49 Jahre alt, habe viele Jahre nicht mehr gearbeitet und bin leider durch Herzrhythmusstörungen und Depressionen ein wenig gehandicapt (was nicht heißt daß ich gar nicht arbeiten könnte!) Ich entschuldige mich, falls ich irgendwelche Richtlinien hier übersehen habe, die ich vielleicht hätte vorher lesen sollen. Ich fühl mich leider völlig verunsichert... ![]() LG GlenCoe |
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#2
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| Hallo GlenCoe, Dir steht zunächst Trennungsunterhalt zu. Ehebedingte Schulden sowie berufsbedingte Aufwendungen kann er von seinem EK abziehen der Rest dient als Grundlage zur Berechnung des TU. Wohnt er im eigenen Haus/Wohnung ? Pin code dürfte onlinebanking sein,gehe halt zur Bank. Mache von allen Unterlagen Kopien (alle Konten,Lebensvers. usw.). Nachehelicher Unterhalt steht dir zu wenn du dich aus gesundheitlichen nicht alleine versorgen kannst. lg edy |
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#3
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| Zum Unterhalt kann ich nicht viel beitragen. Aber rein banktechnisch sieht es wie folgt aus: 1.) Das Konto ist SEIN Konto und Du hast nur Vollmacht. Das bedeutet: - er kann jederzeit PIN's ändern - er kann dir die Vollmacht jederzeit entziehen - ggf. gemeinsam genutzte Karten könnte er jederzeit sperren Das ist SEIN Recht als ALLEINIGER KONTOINHABER. Da kannst Du leider so oft zur Bank rennen, wie du willst - rein rechtlich ändert es nichts an der Tatsache, dass es nur SEIN Konto ist. 2.) Ist SEIN Konto überzogen, dann sind das (rein banktechnisch) aber auch nur SEINE Schulden Die Bank wird also - wenn er sich weigert die Überziehung auszugleichen nicht an Dich herantreten... ER ist Schuldner gegenüber der Bank. Im Trennungsfall wird er versuchen zu beweisen, dass die Schulden auch dadurch zustande gekommen sind, dass Du über das Konto verfügt hast. Hier muss man sich dann gerichtlich oder außergerichtlich einigen, wer welchen Anteil zurück zu zahlen hat. |
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