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  #1  
Alt 23.01.2012, 12:42
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Standard unterhalt patchworkfamillie

Schön guten tag,


zuerst muss ich sagen das die frage nicht mich betrifft sondern eine3.person für welche ich diese frage hier stelle.


Darum geht es .

Fakten:
Ehemann = unterhaltspflichtig für kinder aus 1.ehe
Status:angestellter

Ehefrau=Arbeitslos mit tochter(15)aus 1.ehe

Tochter=15 aus 1.Ehe der Ehefrau.

Einkommen =Einkommen vom ehemann,kindergeld+halbwaisenrente.
gesamt ca 2600 euro
unterhaltspflicht ca 400 euro

nun die frage : Darf das einkommen der tochter auf die unterhaltspflicht berechnet werden ?
kann aufstockendes harz4 beantragt werden ?
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  #2  
Alt 23.01.2012, 18:59
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Beiträge: 169
Standard

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich die Zusammenhänge verstanden habe.

Du und Deine Tochter (Halbwaise) lebt mit einem Mann zusammen (Dein Ehemann, nicht Vater der Tochter).

Dieser, Dein Ehemann, ist seinem Kind aus früherer Ehe unterhaltspflichtig?

Euer Familieneinkommen: Einkommen Deines Mannes, Kindergeld und Halbwaisenrenter der Tochter?

In dem Fall, bliebe die Halbwaisenrente der Tochter wie auch das Kindergeld unberücksichtigt. Lediglich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zählt für die Berechnung des Kindersunterhalts.

LG chico
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  #3  
Alt 23.01.2012, 19:48
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Beiträge: 3
Standard re

richtig

nur ist es halt nicht mein mann oder meine frau
ist etwas schwer das ganze dei frau spricht sehr gebrochenens deutsch und der man ist nun ja nicht sehr intelligent daher ist es für mich auch etwas schwer.

die beiden waren beim anwalt aber nach dem was sie mir da erzählt hatten habe ich das gefühl das sie nur die hälfte verstanden haben.

ich versuch mal wieder zu geben was die beiden verstanden haben.

Sobald sie arbeitet wird das einkommen zusammen gerechnet und der unterhalt des kindes steigt.

erst kommt sein sohn dann die ehefrau und die tochter von ihr bleibt aussenvor sprich keine verpflichtungen.

einkommen der tochter wir ebenfalls als gemeinsames einkommen bei der berechnung einbezogen (? ich kanns mir nicht vorstellen ?)

letzteres kommt mir doch etwas sehr komisch vor ?
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  #4  
Alt 23.01.2012, 20:21
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Beiträge: 169
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Hallo,

ok....

Zitat:
Sobald sie arbeitet wird das einkommen zusammen gerechnet und der unterhalt des kindes steigt.
Nein, auch wenn die Frau arbeitet, ist ihr Einkommen für den Unterhaltsanspruch des Kindes aus früherer Ehe irrelevant. Lediglich dann, wenn der Unterhaltspflichtiuge nicht den Mindestunterhalt leisten würde. Wenn hier aber ca. 400€ gezahlt werden, ist das wohl nicht der Fall.

Zitat:
erst kommt sein sohn dann die ehefrau und die tochter von ihr bleibt aussenvor sprich keine verpflichtungen.
Stimmt. Das minderjährige Kind aus der früheren Ehe steht an erster Stelle. Dem Kind seiner Frau ist er nicht zum Unterhalt verpflichtet. Démnach findet das Kind in der Berechung nicht statt.

Zitat:
einkommen der tochter wir ebenfalls als gemeinsames einkommen bei der berechnung einbezogen
Nein. Das Einkommen des Kindes (Tochter) ist nicht Einkommen des Unterhaltspflichtigen.Hat daher auf die Unterhaltsberechnung keinen Einfluß.
Warum auch?

Wurde hier ein Fachanwalt für Familienrecht befragt? Wenn nicht, würde ich den Anwalt wechseln.

LG chico
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  #5  
Alt 23.01.2012, 20:26
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Standard re

das müsste ich mal morgen erfragen

lg
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