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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 12.05.2011, 14:04
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Beiträge: 3
Standard Unterhalt trotz Ehevertrag

Hallo,
Folgende Situation
Mein Vater ist vor Jahren pleite gegangen und musste dann für 10 Jahre in die Insolvenz. Meine Eltern haben einen Ehevertrag wo eine genaue Gütertrennung vorliegt. Wegen der Isolvenz durfte mein Vater ja nichts besitzen.

Nun sind sie im Trennungsjahr und ich würde gern wissen welche Ansprüche er stellen könnte?
Mutter Gehalt 7000€ Netto Vater arbeitslos seit 5 Jahren.
2 Kinder im erwachsen Alter. Ich bin gerade mit dem Abi fertig und meine Schwester studiert.

Er hat nach der Pleite 5 Jahre effektiv gearbeitet.
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  #2  
Alt 13.05.2011, 00:53
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
Standard

Hallo twister,

Falls dein Vater ALG2 usw. beantragen sollte oder bereits bezieht wird
die ARGE ihn aufordern Unterhalt zu fordern.
Verträge sind nur so lange gültig bis einer der Partner staatliche Leistungen
beantragt.

D,h, die Mutter muss dann zu mindest die Auslagen der ARGE erstatten.

Familienrechtlich kann er m.E. sogar 3/7 des Einkommens deiner Mutter
fordern.KU wird vorher rausgerechnet.

lg
edy
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  #3  
Alt 13.05.2011, 11:18
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Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 3
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und eine Abfindung kann er die auch ncoh beanspruchen obwohl die Verträge gemacht worden sind?

Wie hoch könnte der betrag bei 2 Kinder ausfallen? ungefähr
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  #4  
Alt 13.05.2011, 12:17
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
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Hallo Twister,

was verstehst du bitte unter einer "Abfindung" ?
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  #5  
Alt 13.05.2011, 12:50
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo twister,

Zitat:
und eine Abfindung kann er die auch ncoh beanspruchen obwohl die Verträge gemacht worden sind?

Wie hoch könnte der betrag bei 2 Kinder ausfallen? ungefähr
Es kommt immer auf die Formulierung im Vertrag an.

Wenn Gütertrennung vereinbart wurde steht ihm evtl. gar nichts zu.

Bei Zugewinngemeinschaft würde ein Zugewinnausgleich durchgeführt.

Bei wem wohnen die Kinder ? wie alt sind sie?

lg
edy
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  #6  
Alt 13.05.2011, 16:49
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Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 3
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Meine Schwester wohnt in Kassel und die Wohnung wird durch meine Mutter bezahlt. Ich bin jetzt bald ein Jahr in Australien und danach in Dresden dort wird die Wohnung auch von meiner Mutter bezahlt.
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  #7  
Alt 13.05.2011, 17:34
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo Twister,

Die Vereinbarung (Unterhaltsverzicht) wird so lange Gültigkeit haben bis
staatliche Leistungen beantragt werden.Die ARGE wird ihn auffordern Trennungs-
unterhalt von deiner Mutter einzufordern.

Es wird sich aber m.E. auf die Leistungen der ARGE beschränken.

lg
edy
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