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  #11  
Alt 05.02.2011, 11:30
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo ratlos,

Zitat:
Er sollte sich eine kleine Wohnung suchen, und das Haus könnt ihr
vermieten.
lg
edy
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  #12  
Alt 07.02.2011, 15:35
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Beiträge: 4
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Müssen Mieteinahmen dann nicht versteuert werden?
lg Ratlos
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  #13  
Alt 07.02.2011, 16:10
edy edy ist offline
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Beiträge: 706
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Hallo ratlos,

Zitat:
Müssen Mieteinahmen dann nicht versteuert werden?
Die Mieteinahmen müssen zwar versteuert werden,aber bei Vermietung
und Verpachtung enstehen auch Kosten ( Abschreibung,Kreditzinsen,
Reparaturen usw.) so das dies oft Null auf Null ausgeht.
Steuerberater fragen!!!!!!

lg
edy
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  #14  
Alt 07.02.2011, 16:30
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Beiträge: 362
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@ ratlos

auch wenn eine vermietung in eurer situation nur 2. wahl ist!
für das haus benötigt ihr eine lösung. und wenn es mit dem verkauf nicht klappt, würde ich es mit einer vermietung auf jeden fall versuchen. Die einkünfte aus vermietung und verpachtung versteuern zu müssen, würde mich davon nicht abschrecken, wenn unterm strich für deinen ex mehr geld - und somit auch mehr kindesunterhalt hängen bleibt.

"unterm strich", damit meine ich besonders, dass er als einzelperson in eine angemessene wohnung zieht in welcher der mietpreis geringer ist als die monatliche darlehensbelastung und auch an den NK sicherlich eine menge gespart werden kann.

die schuldzinsen und andere werbungskosten in zusammenhang mit der vermietung anzusetzen, ist ebenfalls kein unwesentlicher faktor. besonders wenn das haus noch nicht abbezahlt ist - wie von edy angesprochen!
und auch evtl. instandhaltungs- und renovierungskosten nach dem auszug deines ex können gegengerechnet werden, wenn das haus damit zur vermietung vorbereitet wurde.

eine einzelperson in einem grossen haus ist unwirtschaftlich, da brauchen wir sicherlich nicht drüber reden. ihr verschenkt geld, das ihr an anderer stelle nötig hättet.
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immobilie, unterhalt

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