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#1
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| Hallo, Mein Sohn ist jetzt 19 Jahre Alt, und hat seit mehreren Jahren (4-5) schon keinen Unterhalt mehr von seinem Vater bekommen. (Seit 1-2 herrscht kaum bis gar kein Kontakt mehr, der Vater sagt der Sohn müsste sich ja melden, er brauch das nicht, lediglich der Anruf zum Geburtstag ist noch zu erwarten) Aber theoretisch besteht ja das recht auch nicht gemachte Unterhaltszahlungen noch nachgezahlt zu bekommen, oder? Ich hab gehört man kann mit einem Anwalt vor Gericht ein "Anrecht" auf dieses Geld sichern, sodass es auch noch in einigen Jahren gezahlt werden muss. Momentan stellt sich der Vater auf Stur, er behauptet er habe kein Geld und kann daher nicht zahlen. Nur gibt es viele Informationen die zeigen das er eigentlich Geld hat, er hat soviele Konten die er erstellt und direkt wieder auflöst auf denen er nur ebend Checks eingelöst hat. Das Amt hat auch schon Leute hingeschickt um seine Finanzen offen zulegen, so direkt wurde da natürlich auch kein Anzeichen gefunden auf Geld, ein sehr berechnender Mann, er achtet natürlich darauf das nicht rauskommt das er Geld übrig hat. Im Grunde hat er also sicherlich was über. Nun gibt es da aber noch ein weiteres Problem: Er hat eine Firma im Baugewerbe die Insolvenz angemeldet hat, falls ich dieses Recht auf das Geld einklage, und es kommt raus das er Geld hat oder ähnliches, kann ihm das Insolvenzrecht verworfen werden? Somit wäre seine ganze Existenz am Ende und das könnte ich vermutlich mit meiner Moral nicht vereinbaren, auch wenn er sowas wie Moral nie gezeigt hat, nur eiskalt und berechnend war er nach der Trennung. Der Sohn hat mittlerweile auch kein Interesse mehr an seinem Vater, dort ist zuviel Schlechtes passiert. Er würde die Klage auch durchziehen, nur macht ihm das mit der Firma zuschaffen, auch wenn der Vater nie wirkliches Interesse gezeigt hat, würde er nicht seine Existenz zerstören wollen. Ich hoffe da kann mir jemand helfen. Geändert von Borkener124 (07.10.2011 um 14:07 Uhr) |
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#2
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| Hallo Borkener124, Besteht ein noch gültiger Titel/Gerichtsbeschluss für den Unterhaltsanspruch? Hat der Sohn denn überhaupt noch einen Anspruch? (ist er in Schule oder Ausbildung). lg edy |
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#3
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| Hat sich soweit wohl erledigt, ein befreundeter Anwalt der nicht zu erreichen war hat sich gerade gemeldet und die Sache geklärt, durch das Insolvenzverfahren der Firma wurden auch Unterhaltsschulden getilgt. |
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#4
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| HAllo, ne ne, private Unterhaltsschulden gehen nicht in der Insolvens der Baufirma auf. Sofern denn überhaupt Unterhaltsschulden aufgelaufen sind. Gibt es einen Titel über den Unterhalt? Wenn nicht, kann dieser rückwirkend auch nicht gefordert werden. Für die Zukunft muss der Sohn selber seinen Unterhalt fordern, wenn er denn einen Anspruch hat. Und auch Du bist seit der Volljährigkeit des Sohnes barunterhaltspflichtig. Was macht das Kind denn zur Zeit? Also nicht jetzt gerade, sondern ausbildungstechnisch? LG chico |
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#5
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| Eh, Informationsfehler meinerseits, es ist eine Privatinsolvenz. (Das Kind fängt demnächst eine Ausbildung an zum Bäcker um danach Lebensmitteltechniker an der Uni zumachen mit einer darauffolgenden Weiterbildung zum Lebensmittelkontrolleur.) |
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