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  #1  
Alt 29.01.2010, 13:05
MUC MUC ist offline
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Beiträge: 3
Standard Unterhalt und Studium

Hallo Experten,

ich zahle seit 1996 Unterhalt für Ex und 4 Kinder, 3 im Studium, 1 noch Gymnasium.

Meine Älteste (24) hatte nach 2 Semestern das Studienfach abgebrochen und die Uni gewechselt. Sie hat seit 2009 ihren Bachelor und befindet sich momentan im Master, will danach ihre Doktorarbeit schreiben.

Frage: Wie lange bleibt ihr Anspruch gegen mich bestehen?

Gruß

MUC
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  #2  
Alt 30.01.2010, 10:01
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Beiträge: 85
Standard Unterhalt für Studenten

Hallo,

also, wenn sie ihre Ausbildung abbricht, dann bist du nicht unbedingt verpflichtet, eine zweite Ausbildung zu bezahlen. Auch die Doktorarbeit gehört nicht mehr zur Ausbildung. Ansonsten bist du bis zum Abschluss des Studiums unterhaltsverpflichtet, es sei denn, es handelt sich um eine Dauer-Studentin.

Gruss
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  #3  
Alt 30.01.2010, 10:05
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Bachelor - Master

PS

Ein Bachelor Studium ist im übrigen eine vollwertige Ausbildung. Der Master Studiengang ist eine Zweitausbildung, die du nicht unter allen Umstanden mehr unterhaltsmäßig bezahlen musst. Hier ist wie folgt zu differenzieren:


Man unterscheidet dort Zweitausbildung (kein Unterhaltsanspruch) und Weiterbildung (Unterhaltsanspruch)
Der Master, sofern er in engem zeitlichen Zusammenhang nach dem Bachelor aufgenommen wurde, zählt zu letzterem.
Wenn er auch noch fachlich in der selben Richtung weiterführt, ganz sicher.
Urteile gibt es dazu meines Wissens aber noch nicht. Deshalb das Problem: man kann sich dazu tausend unterschiedliche Sachverhalte ausdenken und kommt dann jeweils zu anderen Lösungen.

Im Einzelfall ist wichtig:
Welches Ziel wird letztlich angestrebt - denn formal ist ein Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss.
Wird der Bachelor an einer Uni absolviert ? Dann mussten sich die Eltern eher darauf einstellen, dass sich ein Master anschließt.

Geändert von Alexandra (30.01.2010 um 10:09 Uhr)
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  #4  
Alt 06.02.2010, 22:36
MUC MUC ist offline
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Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von Alexandra Beitrag anzeigen
PS

Ein Bachelor Studium ist im übrigen eine vollwertige Ausbildung. Der Master Studiengang ist eine Zweitausbildung, die du nicht unter allen Umstanden mehr unterhaltsmäßig bezahlen musst. Hier ist wie folgt zu differenzieren:


Man unterscheidet dort Zweitausbildung (kein Unterhaltsanspruch) und Weiterbildung (Unterhaltsanspruch)
Der Master, sofern er in engem zeitlichen Zusammenhang nach dem Bachelor aufgenommen wurde, zählt zu letzterem.
Wenn er auch noch fachlich in der selben Richtung weiterführt, ganz sicher.
Urteile gibt es dazu meines Wissens aber noch nicht. Deshalb das Problem: man kann sich dazu tausend unterschiedliche Sachverhalte ausdenken und kommt dann jeweils zu anderen Lösungen.

Im Einzelfall ist wichtig:
Welches Ziel wird letztlich angestrebt - denn formal ist ein Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss.
Wird der Bachelor an einer Uni absolviert ? Dann mussten sich die Eltern eher darauf einstellen, dass sich ein Master anschließt.

Alexandra,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Dennoch bleiben bei mir Fragen offen, die du alternativ beantwortet hast.

Fakt:
Studium nach 2 Semestern Maschinenbau abgebrochen.
Kindergeld steht ihr nicht mehr zu.
Ist jetzt im 2. Semester zum Master für Lehramt Gymnasium.

Nicht dass ich ihr den Unterhalt vorenthalten möchte. Sie ist eine Ausnahmestudentin.

Ich möchte nur gerne die rechtliche Seite evaluieren.

Gruß

Muc
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