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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 12.10.2011, 18:55
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Frage Unterhalt von kindesmutter bei keiner Tätigkeit?

Hallo,

Ich bin Hausfrau, beziehe kein ALG II sondern demnächst evtl. Wohngeld. Mein Lebensgefährte ( nicht verh.) ist alleinverdiener, bekomm 1200 € Netto.
Ich bin Mutter von 4 Kinder wobei der Grosse nun seit neustem ( ca. 2 Monate) bei seinem Vater wohnt, da er es gewünscht hat. Haben beide das gemeinsame Sorgerecht.

Wie sieht das dann mit Unterhalt an das Kind aus?
Muss ich zahlen auch wenn ich selbst kein Einkommen ausser Kindergeld ( für meine drei Kinder ) habe?

Muss mein Lebensgefährte für mein Sohn aufkommen obwohl es nicht sein Sohn ist?

Desweiteren möcht ich noch wissen.

Es ist seitens des Kindesvaters vom grossen der nun bei ihm lebt, noch Unterhalt offen was wir damals 2005 mit dem jugendamt vereinbart haben es solange auf eis zu legen bis er selbst wieder arbeitet und es dann an mich zurück zahlt. Wurde schriflich mit dem jugendamt vereinbart es bei Arbeit an mich zurück zu zahlen. Kann ich dies nun einfordern ?
Da er nun arbeitet und ich würde es gern zurück fordern was er mir noch schuldet denn die zeit wo er nicht zahlen konnte beläuft sich auf 4 Jahre.

Vielen Dank!

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 12.10.2011, 20:17
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 706
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Hallo Quellbrunnen,

Dein Lebensgefährte muss (wenn ihr nicht heiratet) nicht für deine Kinder
aufkommen.

Wie alt sind die Kinder?

Wenn sie nicht unbedingt eine Betreuung brauchen kann man von dir
zumindest einen Halbtags-Job verlangen.

Zitat:
Kann ich dies nun einfordern ?
Wenn er mindestens 1350€ verdient, ja.



lg
edy

Geändert von edy (12.10.2011 um 20:21 Uhr)
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  #3  
Alt 12.10.2011, 20:43
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Beiträge: 3
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Hallo,

ich danke dir für die antwort.
Meine Kinder die auch bei mir leben sind 7, 4 Jahre und 13 Monate.

Der grosse, der nun ( auf eigenen wunsch) bei seinem papa wohnt 10 Jahre wird im November 11.

der Kindesvater vom grossen verdient netto zwischen 1400,- oder 1500,-€ ....

Liebe Grüße
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  #4  
Alt 12.10.2011, 21:22
edy edy ist offline
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Hallo Quellbrunnen,

Wenn du Kinder unter 3 Jahre hast, wirst du wohl nicht arbeiten können/müssen.

Du wirst dann für den Großen keinen Unterhalt zahlen können/müssen.

Mit der Rückforderung wird es weiterhin schwierig sein (wende dich ans JA).

Meine Aussage:

Zitat:
Dein Lebensgefährte muss (wenn ihr nicht heiratet) nicht für deine Kinder aufkommen.
sollte heißen: wenn er die Kinder nicht adoptiert.

lg
edy
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  #5  
Alt 12.10.2011, 21:26
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Beiträge: 3
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Hallo Edy,

oki, ich danke dir :-)

Liebe Grüße

Quellbrunnen..
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