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#1
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| hallo, meine fragestellung betrifft die unterhaltsabfindung. ich habe eine einmalige unterhaltsabfindung erhalten und mein anwalt hat für seine kostenberechnung diesen betrag zum zugewinnausgleich gerechnet. ist dies berechtigt? lg |
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#2
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| guten morgen, also die anwaltskosten, welche du beglichen hast, wurden nachträglich dem zugewinn wieder hinzugefügt? so als hättest du diese gar nicht bezahlt, d.h. dein zugewinn hat sich erhöht - oder wie darf ich das verstehen? |
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#3
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| hallo, danke für die antwort und frage. der betrag meiner unterhaltsabfindung wurde als streitwert( güterrecht - zugewinn) für die berechnung der anwaltskosten vorgenommen. gehört die unterhaltsabfindung als streitwert ( Unterhalt ehegatten) für die berechnung der anwaltskosten? und wenn - in welchem fall erändert es die anwaltskosten? lg |
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#4
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| Hallo jungefrau, vielleicht hilft dieser link etwas weiter: Streitwert des Unterhaltsprozesses lg edy |
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#5
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| hallo, vielen dank für die antwort und dem link, aber meine frage ist damit nicht komplett beantwortet. beispiel - ich bekomme 200,-- monatlich unterhalt für 5 jahre. 2 jahre also ein betrag von 4800,-- werden als unterhaltsabfindung ausgezahlt und die 3 jahre monatlich 200,-- euro. welcher betrag wird zur berechnung der anwaltskosten herangezogen? lg |
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