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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 27.02.2011, 20:28
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Beiträge: 2
Standard Unterhaltspflicht der Mutter bei volljähriger Tochter

Ich verdiene monatlich 880 € Netto, mein Ex - Mann 1884 € Netto mtl.,
nun soll ich für den Unterhalt meiner volljährigenTochter 32 % des Unterhaltsanspruchs (mein Ex - Mann 68 %) für die Tochter bezahlen.
Nun meine Frage:,, Bei meinem kleinen Einkommen von 880 €, habe ich da nicht mindestens einen Anspruch von 950 Euro für meinen Selbsterhalt?
Sind deshalb die 121 € welche ich nun ab der Volljährigkeit meiner Tochter bezahlen soll zu viel?
Über eine fachgerechte Antwort würde ich mich freuen.
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  #2  
Alt 27.02.2011, 21:02
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Beiträge: 169
Standard

Hallo,

die entscheidende Frage hier ist, ob die Tochter noch privilegiert ist. Also, ist sie noch in allgemeiner Schulausbildung?! z.B. Abitur!

In dem Fall könnte das Teilzeiteinkommen auf Vollzeit hochgerechnet werden. Dann wäre der Unterhalt zu leisten.

Der SB von 950€ besteht ggü. privilegierten Kindern, ja. Allerdings greift hier auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit § 1603 (2) BGB.

LG chico
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  #3  
Alt 27.02.2011, 22:40
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Registriert seit: 27.02.2011
Beiträge: 2
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Meine Tochter macht z.z. noch das Abitur. Wie ich aus Ihrer Antwort verstehe muß ich in der Zeit solange meine Tocher noch das Abi macht die 32 % des Unterhaltsanspruchs zahlen obwohl ich nur 880 € verdiene.
Wie ist die gesteigerte Erwerbsobliegenheit § 1603 (2) BGB. zu verstehen?

mfG Domestos
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  #4  
Alt 28.02.2011, 07:30
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Zitat:
Zitat von Domestos Beitrag anzeigen
Wie ist die gesteigerte Erwerbsobliegenheit § 1603 (2) BGB. zu verstehen?
guten morgen,

...sich um einen vollzeit - oder besser bezahlten job zu bemühen, welcher es ermöglicht in zb. deiner situation den unterhaltsbedarf deines kindes vernünftig decken zu können.

hier noch genauer mit beispiel





.

Geändert von Coldplay (28.02.2011 um 07:41 Uhr)
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