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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 31.03.2011, 19:29
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Beiträge: 1
Standard Unterhaltspflicht nach langjähriger Trennung ohne Scheidung

Hallo,
Der Sachverhalt lautet ungefähr wie folgt: Die Ehegatten haben sich vor ca. 14 Jahren getrennt, ließen sich jedoch nicht scheiden. Beide lebten seit her aus eigenen Vermögensbeständen, wechselseitige finanzielle Forderungen wurden nie gestellt. Nun plötzlich fordert der Ehegatte via anwaltlichem Schreiben einen finanziellen Vergleich (Abfindung) unter der Androhung, es werde ansonsten die Scheidung eingereicht und dann würde es "noch teurer werden". Welche Ansprüche bestehen in diesem Fall? Gibt es eine Verjährungsfrist?
Vielen Dank für alle Hinweise und Antworten!
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  #2  
Alt 31.03.2011, 22:57
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Beiträge: 169
Standard

Hallo Biggy,

der Drohung würde ich gelassen entgegensehen und meinerseits selber die Scheidung einreichen.

Die Abfindung wird hier vermutlich gefordert, weil der Gegenseite die finanziellen Mittel ausgegeangen sind.

Im Rahmen der Scheidung hätte die fordernde Partei darzulegen, wie es denn möglich war, die letzten 14 Jahre eigenständig zu wirtschaften, und warum nun ein Ausgleich gefordert wird. Diesem würde vermutlich nicht stattgegeben.

Nach einer 14jährigen Trennung würde das Familiengericht vermutlich keinen Ausgleich mehr anerkennen wollen. Dafür war die Zeit des eigenständigen Wirtschaftens einafch schon zu lang.

Aber warum ist man denn nach 14 Jahren Trennung noch nicht geschieden? Wenn hier die Beteilgten beruftstätig sind, geht es doch auch um den Versorgungsausgleich.

Ich würde, so bald wie möglich, die Scheidung beantragen. Also eigentlich sofort.

LG chico
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