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#1
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| hallo ! es tut mir leid, ich hab wenig zeit, sonst würde ich suchen, ob es dieses thema schonmal gab. meine frage ist: ich möchte das alleinige sorgerecht für meine beiden kinder beantragen, da der vater in der schweiz lebt und es mir schlicht zu umständlich ist, jedesmal, wenn ich was beantragen oder kündigen will, was die kinder betrifft, erst auf seine zustimmung und unterschrift zu warten. er ist ohnehin sehr unzuverlässig, was diese dinge betrifft. FALLS mir das all. sorgerecht zugesprochen wird, ist er dann von der unterhaltspflicht befreit ? danke und liebgruss von nikke |
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#2
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| Hallo nikke , Sorgerecht und Unterhalt sind zwei Paar Schuhe. Du bekommst evtl. das alleinige Sorgerecht. Aber der Unterhalt steht den Kindern zu.(er muss dann weiter Unterhalt leisten). lg edy |
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#3
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| Hallo, wie edy schon schrieb, Sorgerecht und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun. Allerdings wird Dir kein Familiengericht, wegen solcher "Probleme", das alleinige Soregerecht zusprechen. Das würde ich mir abschminken. Den Prozess kannst Du Dir sparen. Die meisten Sachen kannst Du, im Rahmen der Allteagssorge, allein entscheiden. LG chico |
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