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#1
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| Hallo an alle, ich bin neu hier, erhoffe mir aber Antworten für meine Mutter. Sie ist gerade aus der gemeinsamen Wohnung mit meinem Vater ausgezogen und hat nun keinen Internetanschluss, so dass ich hier versuchen möchte, für Sie ein paar Antworten zu finden. ![]() Zum Sachverhalt: Mitte März erfuhr meine Mutter nach einem langen Streitgespräch, dass Sie eine oder mehrere "Nebenbuhlerinnnen" hat. In ihr reifte der Gedanke der Trennung, obwohl sie ihm Anfangs die Gelegenheit bot, alles ins reine zu bringen - 35 Jahre Ehe wirft man ja nicht einfach über Bord. Innerhalb der darauffolgenden 8 Wochen kamen Details ans Licht, die eine Trennung und einen Auszug unumgänglich machten. So betrügt mein Vater meine Mutter nachweislich schon seit vielen Jahren und dies auch mit unterschiedlichen Frauen. Somit ist sie jetzt aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und trägt sich auch mit dem Gedanken, sich irgendwann Scheiden zu lassen. Dazu ist aber folgendes zu sagen: Mein Vater ist 58 und vom Arbeitgeber nur noch bis Ende des Jahres beschäfftigt. Er hat einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, so dass er Ende diesen Jahres / Anfang nächsten Jahres eine Abfindung bekommt, 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt erhält, seine paar Monate Arbeitslosengeld bekommen wird und danach ein Hartz4-Fall wird. Eine neue Beschäftigung ist nahezu ausgeschlossen, da er einen Schwerbehindertenstatus von 30% hat. Meine Mutter sieht - begründeter Maßen - nicht ein, dass sie meinem Vater sämtliche Vergnügungen bezahlt. So soll er regelmäßig Bordells besuchen und auch die ein oder andere "Tussi" zum Essen ausführen - für entsprechende Gegenleistung. Er macht auf "dicke Hose"....Geld spielt für ihn keine Rolle. Dies hat er auch in den letzten Jahren der Ehe regelmäßig so ausgelebt. Er lebt jedoch aktuell NICHT mit dieser neuen Frau zusammen - er wird sich allein ebenfalls eine neue Wohnung suchen.Ab dem nächsten Jahr wäre Mama aber dann "Hauptverdiener"... Ist sie dann nach allem überhaupt unterhaltspflichtig , oder greift hier dieser neue Unterhalts-§, der besagt:"Trifft den Unterhaltsberechtigten ein schweres Fehlverhalten, so ist der Unterhaltsanspruch ebenfalls ausgeschlossen. Ein schweres Fehlverhalten liegt etwa vor, wenn ein Ehegatte die eheliche Gemeinschaft verläßt um sich einem anderen Partner zuzuwenden. Dem verlassenen Ehepartner soll nicht zugemutet werden, das neue Verhältnis seines ehemaligen Ehepartners mit dem neuen Partner zu finanzieren. Ähnlich liegt der Fall, wenn der Ehepartner nicht auszieht, aber dennoch über einen längeren Zeitraum ein intimes Verhältnis mit einem anderen unterhält." Vielen Dank für's lange lesen und Eure Antworten.Die -traurige und enttäuschte- Tochter |
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#2
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| Hallo Tochter, das von Dir angeführte Zitat könnte auf den geschilderten Fall passen. Auch wenn es das Schuldprinzip bei einer Scheidung nicht mehr gibt, so gibt es immer noch die Verletzung der ehelichen Solidarität. Das wäre in Deine Fall evtl. gegeben Anzuführen wäre da auch das Urteil des BGH Az. XII ZR 107/06 LG chico |
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#3
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| Hallo Chico, vielen Dank für Deine Meinung und für das interessante Urteil. Auch der darin geschilderte Hinweis auf mietfreies wohnen im Eigentum war noch ein guter Hinweis. Mein Vater hat nämlich eine Haushälfte von seinen Eltern im Zuge der Vorwegnahme einer Erbschaft überschrieben bekommen. Es ist eine Pension, die ihm ja zur Hälfte gehört. Somit stehen ihm entweder mietfreie Wohnmöglichkeiten oder die halben Mieteinnahmen zu, die dann im Hartz4 Fall (wenn es denn soweit kommen würde) ja sicherlich auch noch mit anzurechnen sind, bevor meiner Ma in die Tasche gegriffen werden kann. Viele Grüße die Tochter |
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