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#1
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| Es geht um einen jungen Bekannten, der für ein uneheliches Kind unterhaltspflichtig ist. Er war Geringverdiener und ist jetzt arbeitslos (ALG I) 830 Euro. Er hat immer seinem Selbstbehalt entsprechend gezahlt. Auch jetzt bei ALG I, 60 Euro .Hatte vor kurzem ca. 500 Euro Unterhaltsschulden und weil er nicht zahlen konnte, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Hat also kein Vermögen und keine Wertgegenstände. Jetzt ist der Kindsmutter das (60 E) zu wenig und sie will Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung stellen. Was kann auf den Bekannten zukommen. Danke |
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#2
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| Hallo oplatini, Besteht ein Titel/Beschluss vom Jugendamt? Wenn ja muss dieser abgeändert werden. Die Mutter kann beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltvorschuss stellen, den muss der Vater dann evtl.später wieder ans JA zurückzahlen. lg edy |
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#3
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| Zitat:
Ein ganz aktuelles Beispiel dazu findest Du, wenn du unter 5St RR (II) 60/10 googelst. Da steht der ganze bisherige Verfahrensgang drin. Erste und zweite Instanz, Beschluss des OLG, und was bis zur neuen Verhandlung passiert. Sozusagen ein Live - Bericht. lg Camper |
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#4
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| wie geht die Staatsanwaltschaft vor? gibt es immer erst eine Anhörung? Könnten sie sofort das Haus durchsuchen? |
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#5
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| Zitat:
Im zweiten, also dem jetzigen Vwerfahren kam es zu einer Anhörung der Polizei, wobei ich aber nur Personalien bestätigt habe und eine Gahaltsabrechnung abgab. Ansonsten habe ich keine Angaben gemacht. Dann kam der Strafbefehl, gegen den ich Einspruch eingelegt habe. Das weitere kannst Du ja dann nachlesen, wenn Du unter dem Aktenzeichen googelst, dass ich angegeben habe. lg Camper |
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