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#1
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| Hallo User, ich habe eine frage im Unterhaltsrecht. Ich bin 20 Jahre alt, habe leider noch keine Ausbildung und schlechte Chancen auf eine Ausbildungsstelle mit meinem Aktuellen Abschluss und kann den Unterhalt für mein Kind nicht Bezahlen da ich nur Jobs bekomme die für den Unterhalt nicht ausreichend sind. Nun ist meine Frage ob ich eine Fachoberschule besuchen darf um eben diese Chancen zu steigern oder ich eben eine solche Ausbildung ohne Perspektive Abschließen muss. Ich würde mich über ein paar Antworten freuen. Mfg Shell Geändert von Shellsh0ck (24.01.2012 um 19:42 Uhr) |
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#2
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| Hallo, tja shell, schwierig. Du hast zwar schon einen Schulabschluß (welchen, wann war das?) aber noch keine Ausbildung abgeschlossen. Demnach bist Du nicht leistungsfähig. Bezieht die KM für das Kind zur Zeit Leistungen nach dem UVG? Bei der Konstellation müsstest Du den UV nicht zurückzahlen. Verbieten kann man Dir den Besuch einer Fachoberschule sicher nicht. Man könnte aber dennoch Unterhalt verlangen. Allerdings sollte Dir zunächst der Abschluss einer Ausbildung zugebilligt werden. Wer fordert denn den Unterhalt? LG chico |
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#3
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| Hey, Abschluss: Realschule KM bezieht vom Jugendamt Unterhalt. Das Gericht hatte mir schonmal die Chance eingeräumt meine Zukunft zu gestalten. Meine frage war halt einfach, da ich den Unterhalt Zahlen will und nebenbei nicht grad auf der Straße sitzen wollte. Daher die Frage mit der Fachoberschule damit auch das Geld für mich und für den Kindes Unterhalt reicht. Aber da mir das ja keiner Verbieten kann sollte es da keine Probleme geben. Möchte ja für mich eine Zukunft haben und den Unterhalt selbstverständlich sauber Zahlen können. Aber danke für die Antwort. ![]() ./closed Geändert von Shellsh0ck (24.01.2012 um 20:58 Uhr) Grund: Beantwortet |
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