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#1
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| Hallo, ich bin 22 Jahre alt, Schüler (wirtschaftliches BK) und werde in einigen Wochen Vater. Mit der Mutter bin ich nicht verheiratet und wir leben in getrenntem Haushalt. Das einzige was jetzt noch nicht geklärt ist wie es mit dem Unterhalt ist. Ich hab mich jetzt im Internet durch eine Vielzahl von Seiten gelesen aber habe nirgends eine wirklich schlüssige Antwort auf meine Frage gefunden. Zwar konnte ich recherchieren das es "Unterhaltsvorschuss" gibt, aber mir hat jemand im Gespräch erzählt das man, wenn man Vater wird auch automatisch "gesteigert erwerbspflichtig" wird und man mich im Härtefall auch dazu zwingen kann meine Schule abzubrechen und arbeiten zu gehen. Stimmt das? Habe ich als Schüler (Berufskolleg) mit bereits absolviertem Realschulabschluss überhaupt Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Falls nicht, gibt es Möglichkeiten/Behörden an die ich mich wenden kann wenn ich auf keinen Fall meine Schule abbrechen möchte bzw. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Danke schon mal im voraus! |
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#2
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| Hi, natürlich bist du verpflichtet, alles zu tun, um Kind und Mutter (in der Reihenfolge!) angemessen zu versorgen. Da du aber schon bei der Geburt des Kindes Schüler bist, dich also nicht künstlich arm gemacht hast, gelten für dich etwas andere Regeln. Es ist dir eventuell zumutbar, einen Nebenjob anzunehmen. Es ist dir zumutbar, etwa Zinserlös aus Vermögen für den Kindesunterhalt/den Mutterunterhalt einzusetzen. Die Frage ist weiterhin, wovon du lebst, wieviel du also monatlich zur Verfügung hast? Zunächst wird der Kindesunterhalt also zumindest teilweise von der Unterhaltsvorschußkasse übernommen. Ob du dort zurückzahlen mußt, das hängt vom Einzelfall ab. Herzlichst TK |
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#3
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| Hallo PlsHelpMe, Du bist Schüler und hast noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss. In dem Fall wird Dich niemand zwingen die Schule abzubrechen. Dir wird zunächst zugestanden eine Ausbildung zu absolvieren. In Deinem Fall würde die KM Unterhaltsvoraschuß erhalten. Dieser wäre auch nicht zu erstatten durch Dich. Wenn Du eine Ausbildunge abgeschlossen hast, musste Du dann aber, entsprechend Deinem Einkommen, Unterhalt leisten. LG chico |
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| Stichworte |
| nicht verheiratet, nichteheliches kind, unterhaltsvorschuss |
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