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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Alt 21.10.2010, 23:56
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Frage Vergleich vom Kindesvaters RA annehmen? + dann leer ausgehen?

Hallo ihr Lieben,

meine Tochter ist 8 Jahre alt und ein Unfall (ein schöner).
Nach Feststellung durchs Jugendamt des Kindesvater und annahme des Titels weil sie die erst gebohrene ist sind nun fast 17 Tausend Euro Unterhalt noch ausstehend,da dieser seiddem plötzlich nicht mehr auffindbar war,
bzw. keinen wohnsitz angegeben hatte.
Nun meldete sich vor ca. 3 Jahren eine Frau bei mir (seine Freundin) um mir die Halbschwester zu präsentieren (sie hatte heimlich seine Unterlagen gelesen und mitbekommen das da ein Kind existiert). Schön blöd die Gute,da ich nun wußte mit wem und vorallem wo er lebt.Habe natürlich gleich mit der Frau vom Jugendamt telefoniert und alles angegeben was ich raus fand ;o)
Naja,die beiden sind nun verheiratet und haben ein weiteres Kind welches diesen Jahr september gebohren wurde.
Die Frau wo die Beistandschaft meiner Tochter verwaltet schrieb nun einen Brief wo der Kindesvater sein Anwalt mir einen Vergleich anbietet, ich solle 4000Euro (die er durch dritte einmalig bekommen würde) annehmen und auf den Rest ( 13 Taudend Euro) verzichten. (nach 8 Jahren endlich mal bewegung,aber so??unmöglich! )
Ich empfinde das als dreist dem Kind gegenüber die das Recht auf den Unterhalt hatte/hat.

Nun ist meine Frage,soll ich das Annehmen und verzichten?
Was soll ich nur machen?
Was ist,wenn ich annehme und er dann doch zu reichtum kommt und zahlen kann?

Muss dem mal loswerden,sorry...freue mich auf regen Gedankenaustausch,bin da echt Ratlos.


GoldenMama
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unterhaltstitel, vergleichsangebot, verzicht

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