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#1
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| Hallo, ich möchte fragen, ob könnte jemand mir helfen auszurechnen Unterhalt für mein Kind. Meine Situation: Ich bin in 7. Monat schwanger und bekomme Hartz IV. Ich und mein Ex-Freund haben uns getrennt. Er ist ein Spanier und lebt in Spanien. Die Vaterschaft will er annerkennen. Er arbeitet und hat 1080 euro netto in Monat. Ich werde nach Geburt das Kindergeld in Höhe von 184 euro bekommen. Habe ich Recht auf Kinderunterhalt, obwohl der Vater lebt nicht in Deutschland? Wenn ja, wie wird es ausgerechnet? Vieviel sollte er zahlen? Und wie ist das mit die Eigenbedarfsgrenze - 950 euro. Beduetet es, das er mir zahlen kann nur 130 euro? Und noch eine Frage. Was wird passieren, wenn er nicht zahlen wird? Nach vievielen Monaten kann ich zum Jugendamt gehen und Unterhaltvorschuss beantragen? Werden die dann das Geld fordern von meinem Ex? Danke für euere Antworten. Sorry für meine Gramatik, ich komme urschprünglich aus Slowakei, lebe aber seit 13 Jahren in Deutschland. |
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#2
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| Hallo karolina, sein Selbstbehalt beträgt 950€. Es kann sein das er weniger als 130€ bezahlen muss. Zu einer Beratung beim Jugendamt solltest du dir jetzt schon einen Termin geben lassen. Unterhalt + Kindergeld werden aber auf dein ALGII angerechnet. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Hallo, Unterhaltsvorschuß kann man ab Geburt beantragen. Also schon jetzt beraten lassen. Außerdem würde ich eine Beistandsschaft für das Kind einrichten. Dies bedeutet, dass sich das Jugendamt um den Kindesunterhalt kümmert und gegebenenfalls auch im Ausland vollstreckt. Wie hoch der Selbstbehalt ist, das müsste ich nachschauen, der ist im Ausland teilweise niedriger, teilweise höher als bei uns. Auch wird das Kindergeld nicht voll auf Dein ALG II angerechnet. Für das Kind benötigst Du 219 €, nur alles was drüber ist, wird vom Kindergeld mit Deinem ALG II verrechnet. Dazu kommt der Alleinerziehendenzuschlag, der so ca. 150 € ausmachen dürfte. Einen Zuschuss zur Erstausstattung für das Kind bekommst Du auch. Mit anderen Worten, Du stehst nicht bedürftig auf der Straße. Nur, gehe es rechtzeitig an! Viel Glück! Herzlichst TK |
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#4
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| Danke für die Antworten. Am besten ich mache ein Beratungstermin bei Jugendamt aus. |
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